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Ratenzahlung wird nicht eingehalten

von Juliana Z.

Hallo, ich habe einen Welpen mit Ratenzahlung verkauft. Kaufpreis 900€. 200 € wurden angezahlt und monatlich sollten 100€ Rate sein. Funktionierte jedoch nur 2x bis November 23. Dezember erfolgte auch nach Aufforderung keine Zahlung. Im Januar 24 ermahnte ich per Einschreiben und erhielt 2x 30,€. Die restlichen 40€ sowie Januar erhielt ich nicht. Auf Nachrichten wird nicht geantwortet. Nun möchte ich vom Vertrag zurückzutreten, wo auch klar steht,das Tier bleibt bis zur vollständigen Zahlung mein Eigentum und den Hund zurück nehmen. Was muss ich beachten und wie gehe ich weiter vor. Da keine Reaktion darauf kommt LG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist sehr gut, dass Sie einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen und dort einen Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB geregelt haben.
 
Um von dem Kaufvertrag aufgrund der fehlenden oder nicht vollständigen vereinbarten Ratenzahlungen zurück treten zu können, müssen Sie dem Käufer zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben und diese Frist muss verstrichen sein. Dies haben Sie bereits nachweislich erfüllt, so dass der Rücktritt möglich ist. Erklären Sie diesen Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich und fordern den Käufer auf, Ihnen den Hund unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Setzen Sie ein konkretes Datum ein und versenden auch dieses Schreiben per Einschreiben. Behalten Sie vorsorglich zur Sicherheit die Verkaufsanzeigen bei kleinanzeigen, edogs etc. im Auge, ob der Hund dort möglicherweise zum Verkauf angeboten wird.
 
Sollte der Käufer auch hierauf nicht reagieren, sollten Sie die Rückabwicklung möglichst schnell entweder selbst oder durch einen Anwalt oder eine Anwältin notfalls gerichtlich durchsetzen, da ein längeres Abwarten die Chancen den Hund tatsächlich zurückzubekommen immer geringer werden lassen.
 
 

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