zurück zur Übersicht Hund kommt zum Züchter zurück, wer ist Eigentümer? 21.01.2024 von Melanie H. Bei einem unserer Welpen aus einmaliger Familienzucht wurden die Besitzer verhaftet und deren Rechtsanwalt hat mich aufgefordert den Hund alsbald abzuholen, da wir die Regelung mündlich hatten, dass er nur zu uns zurück kommt, bei egal welchen Problemen. Wir haben ihn umgehend abgeholt, doch haben nun Angst, dass sie ihn zurückfordern kann wenn sie aus dem Gefängnis kommt (3-5jahre) . Ist er durch die Rücknahme automatisch rechtlich wieder unser Eigentum oder hat sie noch Ansprüche ?? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, daher ist auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Durch die Aufforderung des Rechtsanwalts den Hund wieder zurückzunehmen, der sie auch nachgekommen sind, könnte durchaus eine Rückübereignung stattgefunden haben (wenn es keine sonstigen Absprachen oder Bedingungen gegeben hat). Zusätzlich spricht die gesetzlich Eigentumsvermutung des § 1006 BGB für Sie, wonach vermutet wird, dass Sie als Besitzerin des Hundes auch die Eigentümerin des Hundes sind. Heben Sie zur Sicherheit und zu Beweiszwecken die nächsten Jahre alle Unterlagen hierzu auf, insbesondere das/die Schreiben des Rechtsanwalts, um dies bei einer möglichen Rückforderung entgegenhalten zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, daher ist auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Durch die Aufforderung des Rechtsanwalts den Hund wieder zurückzunehmen, der sie auch nachgekommen sind, könnte durchaus eine Rückübereignung stattgefunden haben (wenn es keine sonstigen Absprachen oder Bedingungen gegeben hat). Zusätzlich spricht die gesetzlich Eigentumsvermutung des § 1006 BGB für Sie, wonach vermutet wird, dass Sie als Besitzerin des Hundes auch die Eigentümerin des Hundes sind. Heben Sie zur Sicherheit und zu Beweiszwecken die nächsten Jahre alle Unterlagen hierzu auf, insbesondere das/die Schreiben des Rechtsanwalts, um dies bei einer möglichen Rückforderung entgegenhalten zu können.