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Gechipte tote Katze

von Saskia E.M. S.

Guten Tag, Unsere Katze wurde am Freitag tot gefahren und dann von der Tierrettung, bei uns Feuerwehr eingesammelt. Ich habe es über Facebook erfahren und sofort überall angerufen, um zu erfahren wo mein Tier jetzt ist. Mir wurde dann gesagt, man hätte sie an einem geheimen Ort beerdigt und der Chip wurde nicht ausgelesen. Wir sind alle am Boden zerstört! Wieso wird der Chip nicht ausgelesen? Wenn Sie mir meine Katze zurückbringen, soll ich die Kosten tragen...Ich habe niemanden beauftragt, mein Tier zu beerdigen. Laut BgB verstehe ich es so, dass ich auch über den Tot hinaus der Besitzer bin und es sich schon fast um einen Diebstahl handelt. Wie sehen Sie das? Wir sind so furchtbar traurig und ich verstehe auch nicht wieso dieser angebliche Katzenfriedhof geheim ist. Wir hätten unsere Katze lieber bei uns beigesetzt, ist hier erlaubt und wir sind Eigentümer des Grundstücks. Meine Fragen konkret: Wieso wird der Chip nicht ausgelesen? Muss man mir mein geliebtes totes Tier wiedergeben damit ich es beerdigen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie Ihre Katze auf so tragische Weise verloren haben und sie gern bei sich bestatten möchten. Dass die Katze „auf einem geheimen Katzenfriedhof“ beerdigt worden sein soll, erscheint tatsächlich merkwürdig. Da im Recht Emotionen jedoch keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die nachfolgende sachliche Antwort.
 
Grundlage für den Umgang mit toten Heimtieren ist das „Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz“ sowie dessen Durchführungsverordnung, an das sowohl Bürger als auch Behörden gebunden sind. Dieses Gesetz hat im Jahre 2004 im Zuge der BSE-Krise das „Tierkörperbeseitigungsgesetz“ abgelöst.
 
Demnach sind tote Heimtiere entweder ordnungsgemäß zu „beseitigen“ oder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Garten begraben werden. Weder diesem Gesetz noch dem Tierschutzgesetz (das nur für lebende Tiere gilt) ist keine Verpflichtung der Behörde zu entnehmen, zunächst einen Chip oder eine Tätowierung zu suchen und Recherchen nach dem Eigentümer anzustellen.
 
Da Hintergrund der gesetzlichen Regelungen ist, dass die toten Tierkörper mögliche Krankheits- und/oder Seuchengefahren darstellen, kann je nach Einzelfall auch nicht erst eine unter Umständen längere Recherche gestartet werden.
 
Sofern die Städte und Gemeinden nicht eine eigene entsprechende Verordnung oder eine entsprechende interne Arbeitsanweisung erlassen haben, sind sie meines Erachtens auch nicht verpflichtet einen Chip auszulesen und zu recherchieren. Ob sich dies aus dem Eigentumsrecht des Tierhalters ergibt, könnte geprüft werden und auch ob Sie einen Herausgabeanspruch haben bzw. diesen erfolgreich geltend machen können. Dies ist jedoch nur eine erste Einschätzung. Um diese Frage abschließend und verbindlich zu beantworten, ist eine umfangreiche Recherche in der juristischen Literatur und Rechtsprechung notwendig, die an dieser Stelle nicht möglich ist.
 
 
 

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