zurück zur Übersicht Listenhund Cane Corso 22.01.2024 von Nicole H. Guten Tag, Ich habe seit 02.10.2023 ein Cane Corso Welpen. Seit 2018 gibt es in Thüringen keine Listenhunde mehr, ich habe meinen Welpen bei unserer Stadt Bad Langensalza angemeldet. Dann kam der Steuerbescheid und laut diesem Bescheid soll ich 350 € Euro pro Jahr Steuern bezahlen, weil der Cane Corso laut der Hundesteuersatzung als Listenhund gilt. Ich habe direkt Widerspruch eingelegt, mit den Argumenten das es in Thüringen keine Listenhunde gibt und das der Hund für mein Schwerbehinderten Sohn ist. Leider wurde der Widerspruch abgelehnt. 350 € Euro sind viel Geld für mich, der Züchter nimmt den Welpen nicht wieder zurück. Gibt es eine rechtliche Handhabe um den Bescheid zu ändern, das er als normaler Hund gilt? Ich habe eine private Rechtsschutz Versicherung , ich weiß nicht ob diese auch Tierrecht mit abwickeln. I Vielen lieben Dank im voraus. Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Thüringen ist es tatsächlich für Hundehalter bestimmter Rassen ein Problem, dass es zwar einerseits im Landeshundegesetz keine Rasselisten mehr gibt, in einzelnen Hundesteuersatzung in diesem Bundesland es jedoch weiterhin Rasselisten gibt. Der Satzungsgeber, sprich die einzelnen Städten/Gemeinden, haben einen großen Ermessenspielraum bei der Regelung der Hundesteuer und deren jeweiligen Einzelheiten (Gebührensatz pro Hund, bei Mehrhundehaltung, Steuerermäßigung, Steuerbefreiung usw.) und auch hinsichtlich der Frage, ob eine Rasseliste in die Satzung aufgenommen wird und wie hoch der Steuersatz ist. Dass sich hieraus jedoch Unsicherheiten und eine Ungleichbehandlung der Hundehalter ergeben, müsste von dem zuständigen Verwaltungsgericht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden. In Niedersachsen, wo das gleiche Problem herrschte, wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG) (in dem die Steuern und Abgaben geregelt werden) geändert und es wurde ausdrücklich aufgenommen, dass die Höhe des Steuersatzes für das Halten eines Hundes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden“ darf. Das Thüringische KAG ist leider nicht entsprechend geändert worden. Da Sie Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid eingelegt haben, diesem jedoch nicht abgeholfen wurde, müssten Sie nun innerhalb der im Bescheid genannten Frist Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Das Gericht würde dann prüfen, ob die Rasseliste in der Hundesteuersatzung der Stadt Langesalza rechtmäßig ist. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung einen Prozess im Verwaltungsrecht abdeckt, hängt von Ihrem geschlossenen Vertrag ab und müsste bei der Versicherung angefragt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Thüringen ist es tatsächlich für Hundehalter bestimmter Rassen ein Problem, dass es zwar einerseits im Landeshundegesetz keine Rasselisten mehr gibt, in einzelnen Hundesteuersatzung in diesem Bundesland es jedoch weiterhin Rasselisten gibt. Der Satzungsgeber, sprich die einzelnen Städten/Gemeinden, haben einen großen Ermessenspielraum bei der Regelung der Hundesteuer und deren jeweiligen Einzelheiten (Gebührensatz pro Hund, bei Mehrhundehaltung, Steuerermäßigung, Steuerbefreiung usw.) und auch hinsichtlich der Frage, ob eine Rasseliste in die Satzung aufgenommen wird und wie hoch der Steuersatz ist. Dass sich hieraus jedoch Unsicherheiten und eine Ungleichbehandlung der Hundehalter ergeben, müsste von dem zuständigen Verwaltungsgericht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden. In Niedersachsen, wo das gleiche Problem herrschte, wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG) (in dem die Steuern und Abgaben geregelt werden) geändert und es wurde ausdrücklich aufgenommen, dass die Höhe des Steuersatzes für das Halten eines Hundes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden“ darf. Das Thüringische KAG ist leider nicht entsprechend geändert worden. Da Sie Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid eingelegt haben, diesem jedoch nicht abgeholfen wurde, müssten Sie nun innerhalb der im Bescheid genannten Frist Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Das Gericht würde dann prüfen, ob die Rasseliste in der Hundesteuersatzung der Stadt Langesalza rechtmäßig ist. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung einen Prozess im Verwaltungsrecht abdeckt, hängt von Ihrem geschlossenen Vertrag ab und müsste bei der Versicherung angefragt werden.