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Kostenablehnung der Versicherung + Vorwurf arglistige Täuschung

von Sophie-Antonia O.

Wir haben unsere 5 Jährige Hündin zur Pflege bekommen, weil sie 10 Tage allein in einer Wohnung saß und der Besitzer zunächst nicht ansprechbar war (Besitzer war unter Drogen und Alkohol in einen Unfall verwickelt). Anfang August war Lilly dann scheinträchtig, da wir nicht wussten wie wir damit umgehen sollten, sind wir mit ihr in die Klinik gefahren und haben sie dort vorgestellt, wo uns mitgeteilt wurde dass dies ganz normal bei unkastrierten Hündinnen sei und sie bekam ein Medikament. Das war am 13.08.2023. Danach ging es ihr auch wieder super! Am 22.08.2023 bekamen wir dann endlich einen Kaufvertrag für die kleine Maus und sie gehört offiziell zur Familie, woraufhin wir sie am 30.08.2023 auch direkt versichern ließen. Am 4.09.2023 humpelte Lilly, als wir von der Arbeit heim kamen und machten dann direkt einen Termin in der selben Klinik für den 12.09.203. Dabei kam heraus, dass Lilly einen Kreuzbandriss hatte und sofort operiert werden musste. Zu dem wurde kontrolliert, ob ihre Scheinträchtigkeit durch war. Und das war sie ja bereits wenige Tage nach unserem ersten Klinikbesuch. Nach der OP von ihrem Bänderriss, reichten wir direkt die Rechnung bei unserer Versicherung ein, die diesen Leistungsfall direkt ablehnte. Uns wird nun arglistige Täuschung vorgeworfen, da Lilly am 13.08. mit ihrer Scheinträchtigkeit beim Arzt vorgestellt wurde und sie somit bei Antragsstellung am 30.08. nicht "GESUND" sein konnte, so wie wir es angegeben hatten. Nun sitzen wir auf einer 3500€ Rechnung und haben keinen Versicherungsschutz mehr. Wenn wir Menschen Menstruationsbeschwerden haben, gelten wir dann auch als "NICHT GESUND"? Wir sind leider total ratlos und wissen nicht was wir tun sollen. Deswegen würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns einen Rat geben könnten? Lieben Dank im Voraus! Familie O.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich vermute, dass die Versicherung aufgrund der Höhe des Rechnungsbetrages wenige Tage nach Abschluss der Versicherung einen Grund gesucht haben könnte, sich von diesem Vertrag zu lösen.
 
In dem sehr informativen Beitrag der Tierklinik Ismaning zum Thema „Scheinträchtigkeit“ heißt es:
 
„Um es noch einmal zu betonen: Scheinträchtigkeit ist keine Erkrankung, sondern ein Zustand. Die Symptome klingen von allein wieder ab, wenn sich der Hormonspiegel der Hündin normalisiert.“ (https://www.tierklinik-ismaning.de/scheintraechtigkeit/)
 
Sie sollten daher die Kündigung der Versicherung überprüfen lassen, um den Versicherungsschutz wieder herzustellen und weil Sie im Zweifel keine neue Versicherung mehr abschließen können werden, da Sie bei Abschluss eines neuen Vertrages angeben müssen, wer die vorherige Versicherung gekündigt hat, wie viele Vorschäden es gab und die Höhe dieser Schäden. Eine Kündigung seitens der Versicherung könnte sich nachteilig bei der Suche nach einer neuen Versicherung auswirken. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. beim Bund der Versicherten oder den Verbraucherzentralen.
 

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