zurück zur Übersicht Katze tot gebissen 04.02.2024 von Sabine T. Unser lieber Kater wurde heute von 2 agressiven Hunden tot gebissen. Der eine Hund hat sich von der Leine gerissen und hat unseren Kater auf unserem Grundstück geschnappt. Dann ist er mit ihm auf die Straße gelaufen, wo sich der zweite Hund losgerissen hat und sie haben ihn dann regelrecht zerfleischt. Mein Mann wollte eingreifen und wurde von den Hunden an den Händen verletzt. Die Polizei und auch der Krankenwagen waren da und haben alles aufgenommen. Die Hunde wurden vom Bezirksamt abgeholt. In der Vergangenheit haben diese Hunde in unserer Nachbarschaft schon andere Hunde angegriffen. Nichts wird uns unseren Kater wiederbringen. Welche rechtlichen Wege gibt es, dem Halter die Hunde dauerhaft zu entziehen? Wie sieht die rechtliche Lage bei einer Klage aus? Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Ihr Kater dies erleiden musste und Sie ihn auf so tragische Weise verloren haben. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort. Sie selbst haben „nur“ einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Hundehalter auf Schadensersatz und „Wertersatz“ für Ihren Kater. Ihr Mann hat zusätzlichen eine Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese Ansprüche können Sie beide im Zweifel auch einklagen, falls der Hundehalter bzw. die Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht oder nur einen Teil zahlt. Auf die „Einziehung“ der Hunde hingegen haben Sie keinen Anspruch und auch keinen rechtlichen Einfluss. Zuständig dafür ist allein die Ordnungsbehörde, die wie Sie schreiben schon tätig geworden und die Hunde bereits „abgeholt“ haben. Was dies im Detail bedeutet und ob dies bereits den endgültigen Entzug der beiden Hunde bedeutet, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Ihr Kater dies erleiden musste und Sie ihn auf so tragische Weise verloren haben. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort. Sie selbst haben „nur“ einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Hundehalter auf Schadensersatz und „Wertersatz“ für Ihren Kater. Ihr Mann hat zusätzlichen eine Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese Ansprüche können Sie beide im Zweifel auch einklagen, falls der Hundehalter bzw. die Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht oder nur einen Teil zahlt. Auf die „Einziehung“ der Hunde hingegen haben Sie keinen Anspruch und auch keinen rechtlichen Einfluss. Zuständig dafür ist allein die Ordnungsbehörde, die wie Sie schreiben schon tätig geworden und die Hunde bereits „abgeholt“ haben. Was dies im Detail bedeutet und ob dies bereits den endgültigen Entzug der beiden Hunde bedeutet, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.