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Eigentum Hund, Sorge und Umgangsrecht

von Florian Alexander S.

Guten Tag, Ich alleine habe mir vor 5 Jahren einen Hund gekauft (schriftlich festgehalten, nur ich als Käufer), irgendwann sind meine Ex-Partnerin und ich zusammengezogen. 3 Jahre haben wir zusammen gelebt und auch uns zusammen den Hund geteilt, sowie Kosten und Aufwand. 8 Monate dieser 3 Jahre hat sie sich überwiegend aufgrund meines Jobs der aber auch die Miete gezahlt hat um den Hund gekümmert. Nun folgte im September 2023 die Trennung. Per schriftlicher Verzichtserklärung wurde genau festgelegt, dass der Hund mein Eigentum ist, da ich ihn damals rechtmäßig erworben hatte. Mehr leider nicht. (Von meiner Ex-Partnerin und mir unterzeichnet, jeder hat eine Ausführung erhalten) Jetzt kam es zum Streit weil sie nach der Trennung immer wieder auf moralische und Emotionale Weise versucht mir Druck zu machen, da habe ich eine Grenze gezogen und ihr den weiteren Umgang mit dem Hund verwehrt. Sie ist der Überzeugung sie hätte ein Recht darauf ihn zu sehen. Ich sehe das anders, aber wie ist die Situation hier? Ich freue mich auf ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
 
Es ist gut, dass Sie nachweisen können den Hund ursprünglich allein gekauft und damit Alleineigentum erworben zu haben und auch, dass es einen schriftlichen „Verzicht“ Ihrer Ex-Freundin gibt. Nur durch das Zusammenziehen und das Teilen der Kosten für den Hund ist Ex-Freundin nicht automatisch Miteigentümerin geworden, hierfür müsste Sie ihr einen Eigentumsanteil bewusst übereignet haben, z.B. durch eine Schenkung. Diese müsste Ihre Ex-Freundin im Streitfall aber beweisen können. Ob also die Verzichtserklärung überhaupt notwendig war bzw. was diese Verzichtserklärung rechtlich bedeutet, müsste bei einer weiteren Prüfung anhand des Wortlaut und der Gesamtumstände geprüft werden.
 
Da Sie Alleineigentümer zu sein scheinen, haben Sie das Recht darüber zu bestimmen, wer mit dem Hund Umgang hat oder auch nicht. Das Umgangsrecht oder Besuchsrecht für einen Hund, das Ihre Ex-Freundin geltend macht, ist gesetzlich weder im BGB, noch im Tierschutzgesetz oder der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt und besteht daher z.B. wenn Sie beide dies vereinbart haben und Ihre Ex-Freundin dies beweisen kann.
 
Auch wenn es in der letzter Zeit Urteile gibt, die Ex-Partnern aus nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Umgangsrecht zusprechen, so könnte dies in Ihrem Fall nicht anwendbar sein. In Ihrem Fall spricht die Verzichtserklärung sowie die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB für Ihr Alleineigentum, so dass die Vorschriften des BGB zur Bruchteilsgemeinschaft, aus denen die Gerichte das Umgangsrecht herleiten, hier gar nicht anwendbar wären.
 
Sollte sich der Streit nicht gütlich lösen lassen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine  Anwältin für Tierrecht.
 

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