zurück zur Übersicht

Ex will Hund zurück

von Sina W.

Guten Tag Mein Ex hatte einen Hund gekauft und ihn mir gebracht ohne Absprache. Der KV läuft auf ihn. Mehrmals sagte ich ich möchte mich beteiligen. Da ich nicht mit konnte stehe ich nicht im KV. Er meinte er möchte uns eine Freude machen. Ich sagte der Hund kann bleiben. Wo sollte er auch hin. Zu meinem Ex kann er nicht da er in einem kleinen Zimmer bei seinen Eltern im Haus wohnt und er jetzt für 11 Wochen in eine Klinik geht. Er meinte auch, der Hund kann bei mir bleiben auch wenn es auseinander gehen sollte. Da ich auch Kinder habe. Jetzt hat der Hund sich an uns gewöhnt. Ich habe die Anschaffung (also Zubehörteile, fressen, Leine etc.) geleistet. Auch die Versicherungen (Haftpflicht und Kk)laufen über mich. Ich habe ihn impfen lassen (war sogar schon etwas verspätet) und da wurde er beim TA auch gechippt. Bei Tasso meldete ich ihn auch gleich an. Einen Heimtierausweis bekam ich auch. Jetzt plötzlich sagt mein Ex wenn ich nicht mit ihm zusammen bleibe und ihn zu mir lasse nimmt er uns den Hund weg. Er zeigt mich an, will den Hund wieder, sagt es ist seiner weil der KV auf ihn läuft. Ich sage ich lass ihn betrunken nicht hierher, erpressen und bedrohen lasse ich mich auch nicht. Ich habe alles für den Hund bezahlt außer den Hund an sich nicht da er ihn mir so geben wollte. Er meint er hat mich da in der Hand damit ich nicht schluss mache und ihn zu mir lasse. Im übrigen erziehe ich den Hund, der Hund wohnt jetzt 1,5 Wochen bei mir. Er hatte ihn auch gleich hierher gebracht und nicht zu sich nach Hause. Er meint, er sagt dann einfach ich hätte den Hund geklaut. Er war bei mir zu Besuch und ich hätte den Hund einbehalten und ihn weg geschickt. Kann er das so einfach tun? Ich habe total Angst. Für den Hund und die Kinder wäre das mehr als mies. Vor allem sind meine Kinder sowieso schon von der Vergangenheit traumatisiert. Er sagt es ist egal was ich bezahlt habe. Er hat mich ja nicht drum gebeten das ich das tue 😞 Er sagt ich solle alles kündigen (was natürlich nicht geht, Versicherung geht ein Jahr). Jetzt hab ich Angst den Hund zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben. Was kann ich tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
 
Die Tatsache, dass er allein den Hund bei dem Verkäufer abgeholt hat und im Kaufvertrag steht, würde nur beweisen, dass er ursprünglich Alleineigentümer des Hundes beim Kauf gewesen sein könnte. Durch Ihre Schilderung (z.B. er wollte „uns“ eine Freude machen) und dass Sie die Versorgung übernommen haben sowie die regelmäßigen Unterhaltskosten für den Hund, könnte eine Schenkung an Sie stattgefunden haben, so dass Sie entweder Alleineigentümerin oder Gemeinschaftseigentümerin geworden sind. Hinzu kommt, dass Sie den Hund bei sich, also in Ihrem Besitz haben, so dass zu Ihren Gunsten die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt.
 
Wenn er also die Herausgabe des Hundes wirklich möchte und nicht nur als „Erpressungswerkzeug“ gebrauchen will, müsste er Sie auf  Herausgabe des Hundes verklagen. Dazu müsset er jedoch die Gerichtskosten voraus zahlen und das volle Prozessrisiko tragen. Wie die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens wären, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, da dafür alle Einzelheiten bekannt sein müssen und auch geprüft werden muss, ob Sie seine Aussage, dass Sie den Hund behalten können im Falle der Trennung nachweisen können, z.B. per WhatsApp, Zeugen etc.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder je nach den Umständen Ihres Falles für Familienrecht oder Opferrecht um sich in einem vertraulichen Gespräch beraten zu lassen.
 
 
 

767.695 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung