zurück zur Übersicht Kater Mogli 07.02.2024 von Silke E. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wollte Mogli begleitend ein neues Zuhause suchen und habe einen Vermittlungsvertrag mit dem Verein abgeschlossen. Hauptvertragsbestandteil dieses Vertrages ist eine große tierärztliche Untersuchung, die durch mich nie statt gefunden hat. Die 1. Vereinsvorsitzende bekundetet großes Interesse an Mogli und wollte Mogli zu sich nach hause nehmen, um zu testen ob Mogli sich mit den dort lebenden Hunden zurecht kommt. Mogli würde unmittelbar nach Ankunft einfach weiter vermittelt obwohl ich gebeten habe mir das Tier zurück zu geben. Was kann ich nun tun? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass auch nur eine allgemeine Antwort möglich ist. Grundlage für die Frage, ob Sie Mogli zurückbekommen könnten, ist der abgeschlossene Vermittlungsvertrag. Da es im BGB keinen „Vermittlungsvertrag“ gibt, müsste anhand des Vertragstextes geprüft werden, was dieser Vermittlungsvertrag rechtlich darstellt und ob Sie zusammen mit der Übergabe Moglis an den Verein auch das Eigentum an den Verein übereignet haben. Im nächsten Schritt müsste dann geprüft werden, ob und gegebenenfalls durch welchen rechtlichen Schritt Sie sich von dem Vertrag lösen könnten (Rücktritt, Anfechtung, etc.) Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass auch nur eine allgemeine Antwort möglich ist. Grundlage für die Frage, ob Sie Mogli zurückbekommen könnten, ist der abgeschlossene Vermittlungsvertrag. Da es im BGB keinen „Vermittlungsvertrag“ gibt, müsste anhand des Vertragstextes geprüft werden, was dieser Vermittlungsvertrag rechtlich darstellt und ob Sie zusammen mit der Übergabe Moglis an den Verein auch das Eigentum an den Verein übereignet haben. Im nächsten Schritt müsste dann geprüft werden, ob und gegebenenfalls durch welchen rechtlichen Schritt Sie sich von dem Vertrag lösen könnten (Rücktritt, Anfechtung, etc.) Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.