zurück zur Übersicht Versicherung zahlt Kastration nicht 11.02.2024 von Claudia K. Hallo, wir haben ein Mischlingskater von privat gekauft. Er war zum Kaufzeitpunkt 4 Monate alt. Gleichzeitig haben wir eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen. Beim Tierarzt wurde ca. 6 Wochen später die Diagnose Kryptorchismus gestellt und eine OP empfohlen. Dies sollte unbedingt vor der ersten geschlechtsreife passieren. Da die Versichrungsbedingen Kastration in medizinisch notwendigen Fällen einschließt, sind wir davon ausgegangen das die 748 € übernommen würden. Der Schock war groß als die Ablehnung kam mit der Begründung das eine OP aufgrund einer Fehlbildung eine besondere Wartezeit von 12 Monaten hat. Ich habe einen Widerspruch eingelegt da ich der Meinung bin das in diesem Fall die Wartezeit ja gesundheitliche Folgen für die Katze hätte da vor der geschlechtsreife operiert werden muss. Wie sehen Sie die Chancen? Gibt es andere Möglichkeiten Unterstützung bei den Kosten zu erhalten? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten sich zunächst umgehend an den Tierarzt oder die Verrechnungsstelle wenden (falls diese die Rechnung erstellt hat) und z.B. eine Ratezahlung vereinbaren um Mahnkosten oder sogar ein Mahnverfahren zu vermeiden. Ich nehme an, dass die Versicherung sich in ihrem Schreiben auf einen Punkt im „Kleingedruckten“ sprich in den Versicherungsbedingungen bezieht. Diese müssten eingesehen werden um zu prüfen, ob die Begründung der Versicherung richtig ist. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten sich zunächst umgehend an den Tierarzt oder die Verrechnungsstelle wenden (falls diese die Rechnung erstellt hat) und z.B. eine Ratezahlung vereinbaren um Mahnkosten oder sogar ein Mahnverfahren zu vermeiden. Ich nehme an, dass die Versicherung sich in ihrem Schreiben auf einen Punkt im „Kleingedruckten“ sprich in den Versicherungsbedingungen bezieht. Diese müssten eingesehen werden um zu prüfen, ob die Begründung der Versicherung richtig ist. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.