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Hund von 4 Listenhunden getötet

von Silvia H.

Hallo Mein Sohn und ich waren mit dem Hund seiner Freundin spazieren, als wir plötzlich jemanden rufen hörten:"Stopp, bleibt da, kommt zurück!" Es kamen 4 American St Hunde in unsere Richtung gerannt, allerdings zunächst in Richtung zu einer Mama mit ihren 2 kleinen Kindern.Plötzlich drehten sie zu uns. Unser Hund hatte weder gebellt noch sonst etwas gemacht, er hat e gar nicht mitbekommen, so schnell und zielstrebig kamen diese zähnrpfletschende Tiere zu uns gerannt.Mein Sohn nahm den Hund noch hoch (Yorkshire Terrier) auf den Arm, doch da biss der erste Hund zu und zog den Hund zu Boden, alle 4 Listenhunde stürzten sich auf ihn...Er verstarb auf dem Weg in die Klinik. Wir konnten nichts tun...Und mussten das Drama ansehen.Die etwa 15 jährige Tochter der Besitzerin war völlig überfordert und konnte nichts tun, die Hunde hörten auch nicht auf sie.Diese waren abgehauen, als sie das Tor öffnete. Es waren recht viele Anwohner vor Ort, die alle Angst vor den Hunden haben, die regelmässig abhauen.Einige Meldungen im Rathaus sind auch schon eingegangen, aber da sie den Wesenstest bestanden haben, könne man angeblich nichts tun.Was ich seltsam finde, wenn doch immer wieder von verschiedenen Personen Meldung gemacht wurde ( haben schon mal einen Hund gebissen, aber Besitzer machte keine Anzeige, haben andere Hunde und auch schon Menschen gestellt/Umzingelt) Mein Sohn und ich haben Albträume, Angstzustände, immer wieder diese Bilder im Kopf. Ich hatte noch nie Angst vor Hunden, aber Respekt, aber wenn ich jetzt einen Hund bellen höre bekomme ich Angst, traue mich nicht mehr zum spazieren gehen aus dem Haus. Dort wo die Hunde leben, läuft der Schulweg zur Grundschule. Angeblich züchtet sie sogar diese Rasse, aber eigentlich steht im Gesetzt von Baden-Württemberg, dass siehe Rasse nicht gezüchtet werden darf. Bereits am nächsten Tag war sie wieder mit einem ihrer Hunde mit dem Fahrrad im Ort unterwegs.Die Hundestaffel hat den Fall wieder an die Stadt zurückgegeben. Am gleichen Abend haben weitere Anwohner Anzeige erstattet... Welche rechtlichen Schritte können wir einleiten,damit diese Hunde weg kommen und diese Frau nie wieder Hunde halten darf. Auch wenn wir keine körperlichen , sondern seelische Verletzungen haben, können wir Schmerzensgeld verlangen? Was können wir tun, damit sich so etwas nie wieder wiederholen kann???? Vielen Dank für Ihre Antwort

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie und Ihr Sohn sowie dessen Freundin den Hund auf so dramatisch Weise verloren haben. Dass dies verstörend und hoch emotional für Sie alle ist, ist nachvollziehbar. Da jedoch im Recht Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Rechtlich sind hier verschieden Ansprüche zu prüfen. Zunächst hat die Eigentümerin des verstorbenen Yorkis einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen die Hundehalterin z.B. Fahrkosten zur Klinik, Tierarztkosten falls in der Tierklinik Kosten angefallen sind, z.B. für die Bescheinigung des Versterbens, etc. sowie den Verlust des Hundes, wobei der „zu ersetzende Wert“ im Einzelnen bestimmt werden muss. Diesen Schadensersatzanspruch sollte sie auch geltend machen.
 
Ob Sie und Ihr Sohn als Augenzeugen einen Schmerzensgeldanspruch haben, ist zwar nicht ausgeschlossen, da der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6. Dezember 2022) auch bei mittelbaren sogenannten Schockschäden, einen Schmerzensgeldanspruch nicht ausschließt, aber die Voraussetzungen für diesen Anspruch sind hoch. Die seelische Beeinträchtigung muss so das Gericht „pathologisch fassbar sein, also einen Krankheitswert“ haben. Dies müsste z.B. durch einen Psychiater oder eine Psychiaterin beurteilt und festgestellt werden.
 
In Bezug auf das Verhalten der Behörden könnte z.B. geprüft werden, ob eine Strafanzeige wegen Unterlassen möglich und sinnvoll ist. Über die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz (Artikel 20a GG) ist der Tierschutz von den staatlichen Organen (wie Gerichten, Staatsanwaltschaften, Gesetzgeber) zu beachten. Zuständige Behörde für die Einhaltung des Tierschutzrechts und bei Verstößen hiergegen vorzugehen, ist gemäß § 16 a Tierschutzgesetz das örtlich und sachlich zuständige Veterinäramt. Dass ein Nichtstun bzw. ein Zuwenig-Tun sogar strafbar sein kann, hat der Rechtsanwalt Rolf Kemper aus Berlin bereits in seinem Gutachten Rechtsgutachten über „Die Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Tierschutz“ im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz - Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin - aus dem Jahre 2006 klargestellt. Die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen sind demnach „Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und können sich durch Unterlassen gemäß § 17 Tierschutzgesetz strafbar machen. Dieses lesenswerte Rechtsgutachten ist im Internet zu finden. Anderseits müssen sich die Amtstierärzte auch an Recht und Gesetz halten und dürfen nur die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen. Diese Abwägung müsste im Einzelfall letztlich ein Gericht vornehmen.
 
Um zu bewerten, ob in Ihrem konkreten Fall eine Strafbarkeit in Betracht käme und eine Strafanzeige gegen das Veterinäramt und das Ordnungsamt sinnvoll wäre, müssten daher alle Einzelheiten bekannt sein, insbesondere ob das Veterinäramt oder das Ordnungsamt tatsächlich gar nichts macht, also die Anzeigen ignoriert, oder aber einschreitet, dies jedoch nur halbherzig etc.
 
All dies sollte in einer vertraulichen Beratung stattfinden, wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.
 

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