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Tierabgabevertrag gültig?

von Lisa Annett M.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. ich wende mich an Sie in einer Angelegenheit, die mein Haustier, betrifft. Im Herbst 2019 habe ich eine französische Bulldogge, erworben. Aufgrund meiner Krankheit musste ich mehrmals zur Rehabilitation. Während meiner ersten Reha bat ich einen guten Freund, den Hund für diese Zeit zu betreuen. Obwohl es mir das Herz brach, wusste ich, dass er dort in guten Händen war, und ich konnte ihn regelmäßig sehen. Nach meiner Rückkehr habe ich ihn  wieder abgeholt, musste jedoch erneut zur Rehabilitation und ließ ihn wieder bei meinem Freund. Nach meiner Rückkehr nach sechs Monaten bemerkte ich eine Veränderung im Verhältnis. Die Kommunikation mit meinem Freund und dessen Freundin wurde schwierig. Plötzlich verlangten sie, dass ich für die Rückgabe des Hundes rund 1.000 Euro zahlen solle. Obwohl es mir nicht um das Geld ging, stimmte ich zu, um den Hund nicht aus der Familie zu reißen. Infolgedessen schloss ich einen Tierschutz- oder Tierabgabevertrag ab. Dieser legt fest, dass mein Freund sich um die Anmeldung bei der Steuer und den Tierarzt kümmern muss. Vereinbart war auch, dass ich den Hund während seiner Abwesenheit betreuen kann. Doch nun wird mir jeglicher Kontakt verweigert, entgegen der schriftlichen Vereinbarung. Ich habe mehrmals versucht, freundlich mit den beiden zu reden, aber erreiche einfach keinen Kontakt mehr. Da die Anmeldung bei der Steuer auf mich läuft und ich die Hundemarke erhalten habe, liegt die rechtliche Verantwortung bei mir. Ich möchte meinen Hund zurückhaben, besonders da mir aufgefallen ist, dass er deutlich zugenommen hat, und es Berichte gibt, dass ihm die Nägel angemalt werden. Ich bitte um Ihre Unterstützung und Ratschläge, wie ich in dieser Situation vorgehen kann, um meinen Hund zurückzubekommen und sicherzustellen, dass es ihm gutgeht. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist sehr gut, dass einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, da zwischen Freunden und Bekannten oft Hemmungen bestehen und es zu Beweisproblemen bei den mündlichen Vereinbarungen kommt.
 
Da Sie den Hund zurückhaben möchten, sich also von dem „Tierschutz- oder Tierabgabevertrag“ lösen möchten, müsste dieser Vertrag vorliegen, um einerseits zu prüfen, ob dieser Vertrag unabhängig von der Überschrift, rechtlich einen Kaufvertrag, einen Schenkungsvertrag oder einen (atypischen) Verwahrvertrag darstellt und ob bzw. wie Sie sich von diesem Vertrag lösen können. Wichtiges Kriterium für Ihren Anspruch ist die rechtliche Prüfung, ob Sie mit diesem Vertrag und dem Belassen des Hundes bei Ihrem Freund, ihm auch das Eigentum an dem Hund übereignet haben. Diese Prüfung ist allerdings sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten und dem Vertragswortlaut ab, so dass eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich ist.
 
Sichern Sie als mögliches Beweismittel, z.B. die Korrespondenz aber auch Zahlungsbelege für alle Kosten, die Sie nach wie vor selber zahlen, die Berichte über den Hund und wenden sich möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um einen Herausgabeanspruch prüfen und gegebenenfalls dann auch möglichst bald durchzusetzen, notfalls mittels einer Klage.
 
 
 

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