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Welpenverkauf

von Maria B.

Ich habe am 11.02.2024 einen Welpen verkauft. Mit den Käufern habe ich seit dem 01.12.2023 in Kontakt gestanden und immer Bilder und Videos geschickt. Geboren ist der Welpe am 28.11.2023 und ich habe im Internet eine Anzeige eingestellt. Am 11.02.2024 wurde der Welpe von den Interessenten abgeholt. Am 09.02.2024 haben diese Leute einen 11 Wochen alten Westie Welpen gekauft. Beide Welpen sollten zusammen aufwachsen. Am 13.02.2024 schrieb mir die Käuferin das die Welpen sich ständig Zuffenhausen und nicht zur Ruhe kommen. Daraufhin habe ich Ihr geschrieben das das völlig normal ist. Die Welpen wollten die Rangordnung klären. Am Mittwoch 14.02.2024 um 13 Uhr kam wieder eine Nachricht das sie den Hund im Internet nicht anbieten kann da er aus Polen stammt. Und ich bitte meinen Welpen zurück nehmen soll. Zu diesem Zeitpunkt war ich arbeiten und konnte nicht direkt reagieren. 19 Uhr 45 kam die Nachricht in der sie mich informiert hat,das sie meinen Welpen weiter verkauft hat. Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch gearbeitet. Auf meine Bitte mir die Kontaktdaten der neuen Besitzer zu schicken habe ich keine Antwort erhalten. Ich bin total fertig, vor allem weil ich mir sicher war meinen Hund in beste Hände zu verkaufen. Ich habe Angst das der Welpe zum Wanderpokal wird. Mir ist sein Wohlergehen sehr wichtig. Habe ich eine Chance die Kontaktdaten der neuen Besitzer zu bekommen oder bestenfalls meinen Welpen? Ich fühle mich hintergangen. Mit freundlichen Grüßen Maria Ich bin total fertig

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie aufgrund der Schnelligkeit, mit der die Käuferin „Ihren“ Welpen verkaufen wollte bzw. hat und der zeitliche Druck, den Sie Ihnen gemacht hat, den Eindruck haben hintergangen worden zu sein.
 
Sollte die Käuferin bereits vor dem Kauf die Absicht gehabt haben, den Welpen nur zu kaufen um ihn direkt weiterverkaufen zu können, könnte eine arglistige Täuschung und unter Umständen ein strafbarer Betrug vorliegen, allerdings ist der Nachweis dieser Absicht in der Praxis sehr schwierig. Zu prüfen ist, ob Sie die Käuferin dazu verpflichten könnten den Hund entweder zurückzuholen und Ihnen zurückzugeben oder andere Ansprüche auf Auskunft bestehen könnten.
Da Ihnen jedoch im Falle einer Täuschung die Möglichkeit zustehen könnte, den Kaufvertrag wegen anzufechten und schneller Handlungsbedarf besteht, sichern Sie die Korrespondenz und den Kaufvertrag als Beweismittel und wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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