zurück zur Übersicht Kosten Unterbringung bei Abgabehund durch Krankheit 17.02.2024 von Beate R. Sehr geehrte Team, mein Bruder ist notfallmässig ins Krankenhaus eingeliefert und ist jetzt Beinamputiert. Sein Hund ist vorrübergehend in einer Pension untergebracht, da er mit dem Hund allein gelebt hat. Tierheime sind voll, keine Behörde ist zuständig und die Kosten für 4 Wochen betragen ca.900 Euro. Da abzusehen ist, das er noch lange im Krankenhaus, Kurzzeitpflege und Reha benötigt und auch danach sich nicht mehr um den Hund kümmern kann lauet meine Frage: in welcher Höhe sind Kosten und Dauer zumutbar. Die Rente beträgt ca. 1300 Euro, Bargeldvermögen gibt es nicht. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Ihr Bruder und sein Hund durch diesen Schicksalsschlag getrennt wurden. Da Sie jedoch schreiben, dass schon jetzt absehbar ist, dass er sich nicht mehr um den Hund kümmern kann, wird er sich aus seiner Verantwortung für das Wohlergehen des Hundes überlegen müssen, sich wahrscheinlich schweren Herzens von dem Hund zu trennen und diesen zu übereigenen (ob er ihn verkaufen oder verschenken möchte und an wen, kann er frei entscheiden). Da er als Halter und Eigentümer die Unterbringung in der Hundepension bezahlen muss (auch die Unterbringung in einem Tierheim wäre kostenpflichtig) und sich der Betrag täglich erhöht, sollte z.B. schnell eine „Pflegestelle“ gefunden werden, die den Hund zunächst aus der Pension abholen kann, bis ein neuer Halter gefunden ist. Um zu prüfen, ob die in Rechnung gestellten Pensionskosten angemessen sind bzw. welcher Tagessatz abzurechnen wäre, müssten die Einzelheiten bekannt sein, wie genau es zu der Unterbringung in der Pension kam (hat er dies selbst veranlaßt oder wurde z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt hinzugezogen, die dies verfügt haben, usw.).
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Ihr Bruder und sein Hund durch diesen Schicksalsschlag getrennt wurden. Da Sie jedoch schreiben, dass schon jetzt absehbar ist, dass er sich nicht mehr um den Hund kümmern kann, wird er sich aus seiner Verantwortung für das Wohlergehen des Hundes überlegen müssen, sich wahrscheinlich schweren Herzens von dem Hund zu trennen und diesen zu übereigenen (ob er ihn verkaufen oder verschenken möchte und an wen, kann er frei entscheiden). Da er als Halter und Eigentümer die Unterbringung in der Hundepension bezahlen muss (auch die Unterbringung in einem Tierheim wäre kostenpflichtig) und sich der Betrag täglich erhöht, sollte z.B. schnell eine „Pflegestelle“ gefunden werden, die den Hund zunächst aus der Pension abholen kann, bis ein neuer Halter gefunden ist. Um zu prüfen, ob die in Rechnung gestellten Pensionskosten angemessen sind bzw. welcher Tagessatz abzurechnen wäre, müssten die Einzelheiten bekannt sein, wie genau es zu der Unterbringung in der Pension kam (hat er dies selbst veranlaßt oder wurde z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt hinzugezogen, die dies verfügt haben, usw.).