zurück zur Übersicht Hund beim Tierschutz gekauft aber laut Vertrag gefühlt als wäre es nicht mein Eigentum 18.02.2024 von Alexander M. Wir haben ein Hund gekauft über den Tierschutz laut Vertrag darf man ihn nicht weitergeben oder verschenken oder verkaufen. Alles gut und richtig, alles was mit dem Hund passiert muss mit dem Tierschutz geklärt werden Jetzt ist das Problem: Wir sind mit diesem Hund nicht zurecht gekommen, angst verhalten und hat unsere Katze angegriffen und hat wegen der Angst nicht viel gefressen, da wir uns beraten haben haben wir die Entscheidung getroffen ihn wieder kostenlos zurück zum Tierschutz zugeben, wo wir ihn her bekommen haben und haben für ihn bezahlt Jetzt die Frage das der Tierschutz das Tier nochmal verkaufen oder wie sehen sie das weil der Tierschutz macht doch jetzt ein Gewinn daraus und verdoppelt es quasi Weil ich bin der Meinung das der tierschutz eine passende entstellt findet ihn ihn kostenlos überlasst Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe zwar Ihren Gedanken, jedoch wird der Tierschutzverein zum einen mit dem weiteren eingenommenen Betrag keinen Gewinn gemachen, zudem hat die Tierschutzgebühr unter anderem die Funktion, dass Menschen sich nicht unüberlegt und spontan ein Tier zulegen, weil „es ja nichts kostet“, rechtlich würde der Verein ohne eine Gegenleistung den Hund verschenken. Zum anderen ist der Tierschutzverein auch auf die Einnahme von Tierschutzgebühren (neben Spenden usw.) angewiesen um seine Tierschutzarbeit überhaupt finanzieren und anbieten zu können. Unabhängig davon ob, es sich bei Ihrem eigenen Vertrag rechtlich um einen Kaufvertrag oder einen atypischen Verwahrvertrag gehandelt hat, ist der Tierschutzverein jedenfalls mit Ihrer Rückgabe (wieder) Eigentümer des Hundes geworden und kann gemäß § 903 BGB in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz frei darüber entscheiden, ob er ihn weiterverkauft, auf eine Pflegestelle setzt, verschenkt oder eben mit einem Dritten einen Tierschutzvertrag schließt und eine Tierschutzgebühr dafür erhebt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe zwar Ihren Gedanken, jedoch wird der Tierschutzverein zum einen mit dem weiteren eingenommenen Betrag keinen Gewinn gemachen, zudem hat die Tierschutzgebühr unter anderem die Funktion, dass Menschen sich nicht unüberlegt und spontan ein Tier zulegen, weil „es ja nichts kostet“, rechtlich würde der Verein ohne eine Gegenleistung den Hund verschenken. Zum anderen ist der Tierschutzverein auch auf die Einnahme von Tierschutzgebühren (neben Spenden usw.) angewiesen um seine Tierschutzarbeit überhaupt finanzieren und anbieten zu können. Unabhängig davon ob, es sich bei Ihrem eigenen Vertrag rechtlich um einen Kaufvertrag oder einen atypischen Verwahrvertrag gehandelt hat, ist der Tierschutzverein jedenfalls mit Ihrer Rückgabe (wieder) Eigentümer des Hundes geworden und kann gemäß § 903 BGB in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz frei darüber entscheiden, ob er ihn weiterverkauft, auf eine Pflegestelle setzt, verschenkt oder eben mit einem Dritten einen Tierschutzvertrag schließt und eine Tierschutzgebühr dafür erhebt.