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Betreten des Nachbargrundstücks bei Suche

von Angelika G.

Guten Tag, ich habe zwar die F&A durchgesucht, aber keine passende Antwort gefunden. HIer meine Situation: Seit nunmehr 5 Tagen ist meine Katze Fiona verschwunden. Wir leben hier in einem kleinen Dorf und Fiona ist seit ihrer Geburt (April 2023) Freigänger. Darf ich für die Suche nach meiner Katze die Nachbargundstücke (Garten, Garagenzufahrt) betreten, um nach meiner Katze zu suchen? Ich hoffe, Sie können mir darauf eine Antwort geben. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Ihre Katze ist mittlerweile wohlbehalten wieder zu Hause.
 
Grundsätzlich hat der Berechtigte des Grundstücks (Eigentümer, Pächter, Mieter) das „Hausrecht“ darf also bestimmen, wer sein Grundstück betreten darf oder eben auch nicht, z.B. durch Schilder („Betreten verboten“) oder durch das Einzäunen. Vor dem Betreten bzw. Durchsuchen von fremden Gärten, Garagenzufahrten etc. sollten Sie daher zur Sicherheit vorab fragen. Wenn Sie Ihre Katze z.B. auf einem Grundstück gesehen haben oder sie hören können, muss der Grundstücksberechtigte Ihnen den Zutritt dulden, damit Sie Ihre Katze zurückholen können, der § 867 BGB gibt dem Besitzer zu diesem Zweck ein Verfolgungsrecht. Sollte durch die Rückholung bzw. die Befreiung der Katze etwas beschädigt werden müssen, so kann der Berechtigte Schadensersatz verlangen.
 
 

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