zurück zur Übersicht Diebstahl? 02.03.2024 von Adam K. Ein Nachbar hat unseren Kater gestohlen. Und behauptet das wäre sein Kater der Freiläuft. Zu der Frage, Uns ist 2020 eine Katze zugelaufen, Zuerst hat die Katze im Garten gewohnt. Nach einem Jahr hat die Katze ein Platz in der Garage gefunden und blieb Sie, eines Tages kann, krank fast man sterben. Bis dorthin wussten wir nicht wem die Katze gehören. Nach dem Arzt Besuch haben wir Erfahren das die Katze 3 Heuser weiter einem Nachbar gehört und nur zum Decken benutzt wird. Die Katze eroberte unsere Herzen und zog tagsüber ins Haus. Wir haben Sie kastrirenn und chippen lassen . Da sich keine um die Katze kümmert hat, haben wir es veranlasst. Nach ca 4 Jahren, ist die Katze am Montag verschwunden. Ich habe mich bei den Nachbarn umgehört, bin auch heute zu dem Ermaligen Eigentum . Habe ihn höflich gefragt ob er die Katze gesehen hat, seine Antwortet Viel: es wäre seine Katze und nicht meine, es soll mich nicht interessieren was mit der passiert ist. ( Ich habe die verkauft Das es sich um meine Katze handelt) Die Katze wurde nur zum Decken benutzt um Schwarzgeld zu verdienen bei eBay Kleinanzeigen. Was kann ich da machen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie nach so vielen Jahren, die die Katze bei Ihnen lebt und ihr Zuhause hat, sie die Katze als Ihre betrachten und sie zurückholen wollen. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort. Hier geht es um die Frage, wer Eigentümer der Katze ist. Dies ist sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab. Begonnen wird diese Prüfung vom (bekannten) Beginn an. Da Sie die Katze nicht gekauft bzw. selbst angeschafft haben, handelte es sich unproblematisch um eine fremde Katze, die sich regelmäßig in Ihrem Garten aufhielt, sprich um fremdes Eigentum. Hier wäre wichtig zu wissen, ob Sie eine ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht haben und die Fundregelungen des BGB anwendbar wären. Ein Jahr später haben Sie dann erfahren, wer der Eigentümer der Katze ist, leider schreiben Sie nicht, ob Sie mit dem Nachbarn gesprochen und ihn darüber informiert haben, dass sie seine Katze aufgenommen haben oder ob Sie von Dritten erfahren haben, dass sie (angeblich) „nur zum Decken benutzt“ wird und sie mit ihm dann keinen Kontakt mehr aufgenommen haben. Auch dies wäre jedoch für die weitere rechtliche Prüfung wichtig zu wissen, weil, ohne die Meldung an den Eigentümer bzw. ohne dessen Zustimmung er das Eigentum nicht auf Sie übertragen hat. Leider ist Ihre Schilderung an dieser Stelle auch missverständlich, da sie schreiben, dass es sich um Ihre Katze handelt, da Sie sie verkauft hätten, dies müsste in einem Beratungsgespräch geklärt und besprochen werden. Da Sie die Katzen zurück haben möchten, rechtlich also einen Herausgabeanspruch geltend machen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um prüfen zu lassen, ob Sie nachweislich als rechtlicher Eigentümer der Katze gelten und wie die Erfolgsaussichten einer Herausgabeklage wären.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie nach so vielen Jahren, die die Katze bei Ihnen lebt und ihr Zuhause hat, sie die Katze als Ihre betrachten und sie zurückholen wollen. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort. Hier geht es um die Frage, wer Eigentümer der Katze ist. Dies ist sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab. Begonnen wird diese Prüfung vom (bekannten) Beginn an. Da Sie die Katze nicht gekauft bzw. selbst angeschafft haben, handelte es sich unproblematisch um eine fremde Katze, die sich regelmäßig in Ihrem Garten aufhielt, sprich um fremdes Eigentum. Hier wäre wichtig zu wissen, ob Sie eine ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht haben und die Fundregelungen des BGB anwendbar wären. Ein Jahr später haben Sie dann erfahren, wer der Eigentümer der Katze ist, leider schreiben Sie nicht, ob Sie mit dem Nachbarn gesprochen und ihn darüber informiert haben, dass sie seine Katze aufgenommen haben oder ob Sie von Dritten erfahren haben, dass sie (angeblich) „nur zum Decken benutzt“ wird und sie mit ihm dann keinen Kontakt mehr aufgenommen haben. Auch dies wäre jedoch für die weitere rechtliche Prüfung wichtig zu wissen, weil, ohne die Meldung an den Eigentümer bzw. ohne dessen Zustimmung er das Eigentum nicht auf Sie übertragen hat. Leider ist Ihre Schilderung an dieser Stelle auch missverständlich, da sie schreiben, dass es sich um Ihre Katze handelt, da Sie sie verkauft hätten, dies müsste in einem Beratungsgespräch geklärt und besprochen werden. Da Sie die Katzen zurück haben möchten, rechtlich also einen Herausgabeanspruch geltend machen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um prüfen zu lassen, ob Sie nachweislich als rechtlicher Eigentümer der Katze gelten und wie die Erfolgsaussichten einer Herausgabeklage wären.