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mein Hund wurde heimlich vom Tierheim verkauft

von Marie K.

Ich habe meine verängstigte Hündin oAngstr im Vertrauen dem Tierheim mitgegeben,da sie durch wochenlangen Bohrlrm durchgedreht ist und mich vor Angst leicht gebissen hat.Ich kannte die Frau und habe Ihr total vertraut! Die Dame die sie mir geschickt hat, wollte sie für einne Wunden auugsthiele mitnehmen und Sie wieder gesund machen, a man sich im Tierheim mit Ostblock Angsthunden auskennen würde! Ich vertraute auch ihr und in einer Überrumpelsituatin (Bienie war schon im Hundetransportkorb und ich habe geweintDa gab sie mir ein Papier und ich solle nur schnell unterzeichnen,damit ich weiß,daß Bienie im Tierheim ist ! Ich konnte vor Tränen nicht lesen *und unterschrieb. Habe 14 Tae lang jeden Tag mit den Betreuern und der Frau telefoniert. Das Tierheim hat mir in der Woche 45 Fotos gemailt und mir gesagt: es geht Biennie jeden Tag besser.Auch in der zw eiten Woche kamen Fotos von meinem Hund!!Habe ich im PC!! dann war meine Sehnsucht zu groß und ich sagte im Heim,daß ich meinen Hund am nächsten Tag abholen werde. Daraufhin teilte man mir mit,das mein Hund verkauft worden sei! Mich hat es wie ein Schlag getroffen. Habe sofort Polizei und Rechtsanwälte eingeschaltet-aber de haben nur gesagtdas ich wegen meiner Unterschrift keine Chance hätte meinen Hund zürrück zu bekommen.Warum die Bilder un das ganze Gerede? Kurze Zeit später war ein Bericht mit Foto im Tierheimheft. Mein Hund sah auf dem Bild so unglücklich aus und ich habe mit vielen Anzeigen bei Facebook mit Bildern und Belohnung nach Bienie gesucht! Seitdem bin ich alleine und trauer jeden Tag mehr. Habe ich gar keine Chance meinen geliebten Hunnd,den ich liebevoll 5 Jahre aufgezogen habe zurück zu bekommen?Ich bin izwischen eine topfitte Reiterin und 75 Jahre. Bitte helfen SIE mir!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann den Wunsch und die Sehnsucht die Hündin zurückzubekommen nachvollziehen, zumal Sie sie zwar „freiwillig“ an das Tierheim übergeben haben, aber die äußeren Umstände Sie dazu gezwungen haben scheinen. Dennoch bitte ich um Ihr Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass Sie sich anscheinend an das Tierheim gewandt und um Hilfe gebeten haben und Sie sich dann mit dem Tierheim jedenfalls darüber einig geworden sind, dass das Tierheim die Hündin bei Ihnen abholt und für mehrere Wochen übernimmt. Um zu prüfen, was Sie mit dem Tierheim damit rechtlich vereinbart haben müssen die Einzelheiten bekannt sein (z.B. zahlten Sie weiterhin die Kosten für die Hündin, war ein Rückgabetag/-zeitraum vereinbart, usw.) und die vorhandene Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Tierheim, auch hinsichtlich der nach der Übernahme geschickten zahlreichen Fotos eingesehen werden.
 
Im nächsten Schritt ist dann zu prüfen, was genau Sie unterschrieben haben. In der Regel müssen Tierhalter mit der Übergabe eine Abtretungserklärung oder eine Übereignungserklärung unterschreiben, mit der der Hundehalter das Eigentum an dem Hund auf das Tierheim übertragt. Auch wenn Sie nachvollziehbar sehr aufgeregt und traurig über die Abholung der Hündin waren, so haben Sie „freiwillig“ eine Unterschrift geleistet und haben darauf verzichtet vorher zu lesen, was Sie mit Ihrer Unterschrift eigentlich erklären. Dies rückgängig zu machen ist in der Praxis sehr schwierig und nur selten möglich, z.B. wenn man beweisen kann, dass die Vorrausetzungen für eine Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung vorliegen. Hier kommt die Schwierigkeit hinzu, dass die Hündin bereits vermittelt wurde. Ob eine realistische Chance besteht, dass Sie die Hündin zurückbekommen könnten, läßt sich daher an dieser Stelle leider nicht beurteilen.

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