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Fund / Streunerkatzen

von Angela P.

Hallo liebes Tasso Team, wie schon einmal schriftlich gemeldet, erläutere ich noch mal den Sachverhalt. Wir haben drei trainerkatzen bei uns im Dorf bzw im Garten, die zwischenzeitlich auch ins Haus kommen aber wieder gehen, um die Population klein zu halten haben wir beschlossen einzufangen und zum Tierarzt zu bringen um Kastration vornehmen zu lassen, Arzt meinte es sind ja Streuner, das übernimmt das Tierheim, also über das Tierheim zu einem anderen Tierarzt gebracht um die Kastration und Tiere Situation machen zu lassen, mit der Bitte wie würden Sie doch gerne wieder bei uns im Dorf aussetzen, plötzlich meinte das Tierheim nein wir machen da Wohnungskatzen draus ohne Freilauf, wir würden gerne die drei adoptieren und auch bezüglich die Kosten für jeweils 150 € pro Katze übernehmen, weil sie uns über die Zeit von ca einem Jahr sehr ans Herz gewachsen sind, die Frage besteht darf das Tierheim die einfach behalten, wir wollen den drei gerne ein Zuhause geben, mit Freilauf, großes Haus und Grundstück von 450 Quadratmeter... was können wir machen damit sich das Tierheim nicht quer stellt, wir würden sie gerne wieder zurücknehmen, bitte helfen Sie uns weiter, vielen lieben Dank für ihre Mithilfe Gruß 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Situation ist rechtlich kompliziert und kann an dieser Stelle nur sehr allgemein beantwortet werden.
Da es unproblematisch nicht Ihre eigenen Katzen waren, die regelmäßig zu Ihnen in den Garten kamen, handelte es sich um fremdes Eigentum, so dass das Fundrecht anwendbar sein könnte. Wichtig zu wissen wäre daher, z.B. ob Sie bei der Übergabe der drei Katzen an das Tierheim etwas unterschrieben haben bzw. was (z.B. die Abtretung Ihrer Finderechte?).

 
Auch ist Ihre Frage bzw. Ihre Schilderung nicht eindeutig, einerseits möchten Sie die Tiere adoptieren, sprich mit Tierschutzvertrag vom Tierheim gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 150,00 € pro Katze übernehmen. Anderseits fragen Sie, ob das Tierheim die Katzen einfach behalten darf bzw. das Sie sie zurück haben möchten. Rechtlich sind dies zwei verschiedene Fragestellungen.
 
Haben Sie z.B. eine Abtretungserklärung o.ä. unterschrieben, dann wäre das Tierheim frei in seiner Entscheidung ob es Ihnen die Katzen vermitteln möchte oder nicht, einen Anspruch darauf hätten Sie dann wohl nicht. Sollten Sie nichts unterschrieben haben, ist auch dann ein Anspruch auf „Rückgabe“ nicht eindeutig gegeben, da Sie die fremden Katzen dort abgegeben haben, damit sie auf Kosten des Tierheims kastriert werden und Sie gebeten haben die Katzen wieder auszusetzen. Ohne Kenntnis der Einzelheiten und dem gesamten Ablauf ist daher eine Einschätzung nicht möglich.
 
Um nun zu prüfen ob bzw. wie Sie das Tierheim dazu verpflichten können, Ihnen die drei Katzen zu vermitteln/herauszugeben müssten neben den Einzelheiten auch die wahrscheinlich mit dem Tierheim geführte Korrespondenz (per WhatsApp, E-Mail etc.) bekannt sein und eingesehen werden.
 
Versuchen Sie zunächst eine gütliche und schnelle Einigung mit dem Tierheim zu finden, da ein Rechtsstreit im Zweifel lange dauert und die „Gefahr“ besteht, dass die Katzen an andere Personen vermittelt werden, was eine Rückholung dann in Praxis noch schwieriger machen würde. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. 
 

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