zurück zur Übersicht Katzen Nachts auf dem Balkon 19.03.2024 von Anja R. Hallo guten Tag Ich habe ein Anliegen, vielleicht können Sie mir dabei Auskunft geben. Wir wohnen im Erdgeschoss mit einer Terassen Wohnung über unsere Terasse ist der Balkon unseren Nachbarn unser Schlafzimmerfenster ist an der Terasse. Wir müssen jede Nacht das Schlafzimmer Fenster schließen, weil oben 4 Katzen Nachts auf dem Balkon rum springen und viel Lärm machen. Mein Mann geht abends um 22.15 Uhr schlafen weil er um 4.20 Aufstehen muss. Jede Nacht müssen wir das Fenster schließen die Katzen toben uns springen meistens zwischen 22.30 und 0 Uhr dort oben rum. Was haben wir für Rechte können wir was dagegen tun? Wir haben versucht, mit den Nachbarn zu reden aber es gibt da keine Einsicht. Außer dass sie die Katzen weiter das machen lassen wie bisher. Die Katzentoiletten befinden sich auch auf dem Balkon .Wir sind ratlos. Was können wir tun . Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die bisherigen Gespräche mit den Katzenhalter leider keine Wirkung gezeigt haben, sollten Sie dennoch versuchen eine schnelle und friedliche Lösung zu finden. Falls Sie denselben Vermieter haben, könnten Sie sich z.B. an ihn wenden. So hat z.B. das Amtsgericht Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 26.3.2015, (Az.: 33 C 3506/14) ausgesprochen, dass der Vermieter eine Schutzpflicht gegenüber den übrigen Mietern hat. Das Gericht betont: „Das Zusammenleben unter einem Dach steht unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Vermieter ist jedem Mieter gegenüber, verpflichtet, auf ein friedliches Miteinander hinzuwirken und auf Mitmieter seiner Mieter im Rahmen seiner Möglichkeiten einzuwirken“. Sollte auch dies nicht zu einer Lösung führen wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Handelt es sich hingegen um Eigentumswohnungen die Sie und die Nachbarn als Eigentümer bewohnen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die bisherigen Gespräche mit den Katzenhalter leider keine Wirkung gezeigt haben, sollten Sie dennoch versuchen eine schnelle und friedliche Lösung zu finden. Falls Sie denselben Vermieter haben, könnten Sie sich z.B. an ihn wenden. So hat z.B. das Amtsgericht Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 26.3.2015, (Az.: 33 C 3506/14) ausgesprochen, dass der Vermieter eine Schutzpflicht gegenüber den übrigen Mietern hat. Das Gericht betont: „Das Zusammenleben unter einem Dach steht unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Vermieter ist jedem Mieter gegenüber, verpflichtet, auf ein friedliches Miteinander hinzuwirken und auf Mitmieter seiner Mieter im Rahmen seiner Möglichkeiten einzuwirken“. Sollte auch dies nicht zu einer Lösung führen wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Handelt es sich hingegen um Eigentumswohnungen die Sie und die Nachbarn als Eigentümer bewohnen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.