zurück zur Übersicht

Weitervermittlung hund

von moana L.

Sehr geehrte Damen und Herren. Vor ca. 2 Jahren habe ich einen Hund aus dem TS von einer Organisation übernommen. Nach ca. einem Jahr und vielen Überlegungen und auch Gesprächen mit Hundetrainern fiel die Entscheidung, ihn weiter zu vermitteln, da ich mit ihm schlicht überfordert war und er eine neue Chance erhalten sollte. Es wurde ein Platz gefunden, die Organisation informiert und der Hund mit einer vom Verein empfohlenen Vertragsvorlage übergeben. Nach nur vier Wochen stand er online wieder zur Vermittlung (inklusive weiterer Tiere, von denen nichts bekannt war bei der Vermittlung). Die Inhaberin der Organisation machte sich auf den Weg, um ihn zurückzuholen, ließ ihn nach einem langen Gespräch jedoch vor Ort. Am nächsten Tag kam der Anruf, ob ich ihn abhole, er könne dort doch nicht bleiben. Weiterhin war die Frage, ob ich ihn erstmal zur Pflege übernehme. Das habe ich dann natürlich gemacht: der Hund wurde offiziell im Namen des Vereins abgeholt. Jetzt gibt es eine Person, die ihn übernehmen will und der Verein verlangt von mir, dass ich einen Übereignungsvertrag unterschreibe, obwohl mir der Hund offiziell gar nicht gehört: ich sollte nur als quasi-Übergangs-"PS" fungieren - und dass zudem ohne irgendetwas Schriftliches. Diesen Vertrag möchte ich nicht unterschreiben, da es meiner Meinung nach nicht korrekt ist. Mir wird nun unterstellt, dass es dann wohl an dieser Formalie scheitern wird. Können Sie mir dazu etwas auf den Weg geben, wie ich mich verhalten soll? Mit vielen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie sich nicht einfach über Ihr „Bauchgefühl“ hinwegsetzen und sich zunächst informieren, da auch ich aus Ihrer Schilderung nicht nachvollziehen kann, aus welchem Grund Sie als vorübergehende Pflegestelle einen Übereignungsvertrag unterschreiben sollten und warum der Verein keinen eigenen Tierschutzvertrag mit dem neuen Halter abschließen möchte, die Neuvermittlung davon abhängig macht und bekämen Sie denn dann auch die Tierschutzgebühr für die Neuvermittlung?
 
Um zu beurteilen, ob Sie diesen Übereignungsvertrag unterschreiben können oder auf keinen Fall sollten, müsste jedoch der Vertragstext vorliegen und in diesem Zusammenhang auch die bisherige Korrespondenz mit dem Verein, um zu prüfen, ob sich hieraus der Grund für die Forderung ergibt. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 
 

767.695 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung