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Kastration einer jungen Nachbarskatze

von Christina B.

Ich weiß nicht, was ich tun soll, ich fühle mich hilflos. Ich muss etwas weiter ausholen, um das Ganze erklären zu können. Also in unserer Nachbarschaft(Dorf) leben viele Katzen( hauptsächlich Kater). Alle kastriert bis auf einen. Nun haben unsere direkten Nachbarn einen kastrierten Kater und eine unkastrierte Katze. Das Paar hat sich getrennt und wochenlang lebte keiner der Beiden in dem Haus und habe die beiden Katzen in der Zeit gefüttert. Die unkastrierte, sehr zierliche Katze ist in dieser Zeit rollig geworden und natürlich kam der unkastrierte Kater vom Ende des Dorfes und hat sie begattet. Das sagte ich der Nachbarin dann auch, aber das war ihr relativ egal. Nun ist sie mit den Katzen weggezogen und ich war heilfroh darüber. Nun zum eigentlichen Problem: Sie hat 2 der Kitten(Kater und Katze) zu ihren Ex-Mann und sehr neuen Partnerin hier her gebracht. Das Katzen-Mädchen ist auch sehr zierlich, jetzt ungefähr ein halbes Jahr alt und wie es aussieht auch schon geschlechtsreif, denn prompt steht der unkastrierte Kater (Vater der Kitten) wieder permanent im Garten der Nachbarn. Sie werden die Kleine aber definitiv nicht kastrieren lassen, ich bin ja schon froh, dass sie gefüttert werden. Die Kleinen sind jetzt Freigänger. Also sind sie rund um die Uhr dem unkastrierten (V)Kater ausgesetzt. Kann man da wirklich gar nichts machen? Die Stadt hat gerade eine Kastrationspflicht erlassen. Aber nur für die Stadt, nicht fürs Land. Mir tut das alles so leid, weil ich nicht will, das noch mehr Katzen verwahrlosen. Außerdem haben wir hier im Dorf auch echte Katzen-Hasser, habe Angst, dass sie etwas unternehmen. Wir haben selbst auch einen kastrierten Kater. Kann man irgendetwas tun? Vielen Dank für Ihre Mühe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass immer mehr Landesregierungen und damit Städte und Gemeinden von der Möglichkeit des im Juli 2013 neu eingefügten § 13 b Tierschutzgesetz Gebrauch machen, wonach die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festlegen können, in denen der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt sowie eine Kennzeichnung und Registrierung vorgeschrieben werden kann. Ihre Verwaltung hat sich jedoch offenbar (noch) nicht dafür entschieden.
 
Ihre Sorge, dass die Katzen sich unkontrolliert vermehren, ist dennoch berechtigt, wenden Sie sich daher z.B. an örtliche Tierschutz- oder Katzenschutzvereine um sich über mögliche Kastrationsaktionen oder ähnliches zu informieren und dies an die Katzenhalter weitergeben zu können. Erkundigen können Sie sich auch bei dem zuständige Veterinäramt, das für die Überprüfung und Gewährleistung der artgerechten Tierhaltung zuständig ist und dem Katzenhalter entsprechende Auflagen (wie z.B. eine Kastrationspflicht) machen kann.
 
 

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