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Trennung Besitzrecht

von Monique A.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Freundin und ihr Partner haben sich als sie zusammen gezogen sind einen gemeinsamen Kater gekauft. ca vor 2 Wochen haben sich die zwei getrennt und sie ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Der Kater kennt das neue Zuhause (bei ihren Eltern) und fühlt sich dort wohl und hätte dort genauso viel Platz und Auslauf (Garten) wie in der alten gemeinsamen Wohnung. Sie hatte daher vor ihn mitzunehmen da sie auch diejenige war die sich am ehesten um das Tier gekümmert hat, den größten Anteil seines Futters und der Tierarztrechnungen bezahlt hat und mit ihm dort hin gefahren ist, und ganz klar seine engste Bezugsperson war. Der Ex Partner hat sich seit der Trennung geweigert ihr den Kater zu geben. Bei dem letzten Gespräch vor zwei Tagen hat er ihr dann gesagt dass er beim Tierarzt war (hinter ihrem Rücken) und ihn chippen lassen hat und auf seinen Namen registriert. Gehört der Kater nun endgültig ihm und sie hat keine Chance ihn zurück zu bekommen?? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da er die Katze bei sich, also in seinem Besitz hat, ist er zunächst in der besseren Position, da Ihre Freundin die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste. Ihre Schilderung deutet eher daraufhin, dass keiner der beiden Alleineigentümer des Katers ist, sondern beide zur Hälfte Gemeinschaftseigentümer sind. Daran ändert sich allein durch die Trennung der beiden erstmal nichts und auch die Tatsache, dass er den Kater hat chippen lassen und auf sich registrieren lassen, ändern an den Eigentumsverhältnissen nichts.
 
Entscheidend für die rechtliche Prüfung und Bewertung der Erfolgsaussichten sind die Einzelheiten und die Absprachen, die beiden nach der Trennung über den Kater getroffen haben. Ihre Freundin sollte sich daher möglichst kurzfristig für eine vertrauliche Beratung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.

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