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Tote Katze gefunden - wie verhält man sich richtig?

von Susanne K.

Sehr geehrte Frau Fries, gibt es rechtliche Regelungen, wie man sich verhalten sollte, wenn man ein totes Haustier auffindet? Ist man verpflichtet das irgendwelchen Behörden zu melden? Der Anlass meiner Frage ist, dass ich seit 2 Wochen meine Katze vermisse. Heute wurde mir erzählt, dass in der Straße, in der ich wohne, ein paar Häuser weiter jemand eine tote Katze vor einem Kellerfenster hat liegen sehen. Nachdem die Katze von niemandem entfernt wurde, hat er sie nach einiger Zeit begraben. Ich habe die betreffende Person persönlich noch nicht erreichen können (versuche dies aber weiterhin). Das hat bei mir generell die Frage aufgeworfen, wie man sich in so einem Fall richtig verhält. Ein lebendes Tier ist eine "Fundsache". Wie sieht es mit einem toten Tier aus? Sollte man dann nicht wenigstens überprüfen, ob das Tier tätowiert ist, um wenigstens zu versuchen, den Eigentümer zu ermitteln? Besteht nicht auch hier die Verpflichtung zu einer Meldung an Polizei oder Ordnungsamt, bevor man es begräbt oder irgendetwas anderen damit tut??? Für mich ist es jedenfalls eine schlimme Vorstellung, falls sich meine Katze nicht wieder kommt, dass ich möglicherweise nicht erfahren werde, ob es sich bei der toten Katze tatsächlich um meine handelt.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine Meldepflicht für aufgefundene tote Haustiere gibt es nicht. Anders ist es bei Wildtieren. Das Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass verletzte, kranke und tote Wildtiere dem Veterinäramt zu melden sind. Auch die zuständige Forstbehörde ist zu informieren. Bei aufgefundenen toten Haustieren kann jeder grundsätzlich über die Tätowierung oder z.B. der Tasso-Marke zunächst nach dem Halter suchen. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Sie könnten z.B. im städtischen Tierheim diesen Fund melden und die Tätowierungsnummer durchgeben, so dass der Halter, falls er seine Katze dort vermisst meldet, wenigstens erfahren kann, dass die Katze verstorben ist. Eine Meldung beim Ordnungsamt oder der Polizei kann nicht schaden, diese Stellen müssen dann aber auch die Straßenmeisterei mit der Entfernung des Tieres beauftragen.

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