zurück zur Übersicht Eigentum von Katze 28.03.2024 von Simon R. Liebes Tasso Team, Meine Freundin und ich haben ein kleines Problem was unsere Katze Sunny angeht. Sunny ist vor ca. 5 Jahren aus unserem Haushalt ausgezogen und bei einer Nachbarin eingezogen. Wir haben das ganze geduldet weil wir sie nicht einsperren wollten. Diese Nachbarin hat Sunny leider angefüttert und kümmert sich bis heute um sie, nun ziehen wir aber um und würden unsere Katze Sunny gerne mitnehmen. Wir waren heute bei der Nachbarin die mit völligem Unverständnis darauf reagiert hat und uns sofort unterstellt hat dass es uns nur um Geld geht, wir haben dies verneint und darauf bestanden unsere Katze mitzunehmen. Daraufhin hat uns diese Nachbarin mit einem Rechtsstreit gedroht, nun zu meiner Frage wie können wir unsere Katze bekommen? Sind wir im Recht? Die Katze ist auf mich registriert. Vielen Dank im voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall geht es um die komplizierte Frage, ob Sie nachweislich (noch) Eigentümer des Katers sind und einen Herausgabeanspruch notfalls gerichtlich durchsetzen könnten. Um dies zu prüfen, ist Ihre Schilderung leider zu kurz. Wichtig zu wissen wäre insbesondere, ob Sie der Nachbarin die notwendigen Futter- und Tierarztkosten für den Kater erstatten, oder ob Sie selbst mit dem Kater zum Tierarzt gehen, ob er nach wie vor auch zu Ihnen kommt, ob es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Nachbarin ergibt usw. Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren, dennoch müsste die Tatsache, dass dieser Zustand nun schon seit fünf Jahren andauert und Sie dies wissentlich dulden, bei der rechtlichen Prüfung bedacht werden. Wenden Sie sich mit allen Unterlagen, die Sie zu dem Kater haben, kurzfristig an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einer vertraulichen Beratung die möglichen und sinnvollen rechtlichen Schritte zu besprechen und ob eventuell ein Eilverfahren möglich ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall geht es um die komplizierte Frage, ob Sie nachweislich (noch) Eigentümer des Katers sind und einen Herausgabeanspruch notfalls gerichtlich durchsetzen könnten. Um dies zu prüfen, ist Ihre Schilderung leider zu kurz. Wichtig zu wissen wäre insbesondere, ob Sie der Nachbarin die notwendigen Futter- und Tierarztkosten für den Kater erstatten, oder ob Sie selbst mit dem Kater zum Tierarzt gehen, ob er nach wie vor auch zu Ihnen kommt, ob es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Nachbarin ergibt usw. Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren, dennoch müsste die Tatsache, dass dieser Zustand nun schon seit fünf Jahren andauert und Sie dies wissentlich dulden, bei der rechtlichen Prüfung bedacht werden. Wenden Sie sich mit allen Unterlagen, die Sie zu dem Kater haben, kurzfristig an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einer vertraulichen Beratung die möglichen und sinnvollen rechtlichen Schritte zu besprechen und ob eventuell ein Eilverfahren möglich ist.