zurück zur Übersicht Falsche Medikamente gegeben 01.04.2024 von Saskia I. Wir waren mit unserem Hund in einer Notfall Klinik zur Behandlung es wurde eine Bissverletzung und eine distale Ulnafraktur festgestellt. Uns wurde gesagt, das wir ein Antibiotika und ein Schmerzmittel bekommen ( metacam und amoxiclav) er sollte metacam 1 täglich alle 24 Std. Bekommen und das amoxiclav 0,75 tabletten 2x tagl. Wir gingen davon aus das die nefijante richtig mitgegeben wurden und haben dadurch unserem Hund 3 mal tagl. Metacam also insgesamt 2,5 Tabletten an einem Tag gegeben. Er hat kein Antibiotika bekommen. Können wir die Klinik dafür haftbar machen bzw Schadenersatz vordern? Die Klinik gab den Fehler zu und schraubte es runter es konnte passieren weil viel zu tun war. Was können wir machen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrem Hund geht es mittlerweile schon besser und er erholt sich gut. Da Sie den Vorteil haben, dass die Klinik den Fehler bereits zugegeben hat und wohl auch eine Fahrlässigkeit, sind Sie schon mal in der besseren Position, dies nicht mehr beweisen werden muss. Zu beantworten und prüfen sind jedoch noch die (medizinischen) Fragen, ob und welche/r konkreter Schaden entstanden ist und wie diese/r zu beziffern ist. Im Streitfall müsste ein Sachverständiger beantworten, was die Überdosierung der Schmerztabletten bewirkt hat und ob dies Ihrem Hund geschadet hat und welche Auswirkungen hatte die Nichtgabe des Antibiotikums und hat ihm dies geschadet bzw. welche Folgen hieraus entstehen (längere Behandlungsdauer, Komplikationen, etc.). Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrem Hund geht es mittlerweile schon besser und er erholt sich gut. Da Sie den Vorteil haben, dass die Klinik den Fehler bereits zugegeben hat und wohl auch eine Fahrlässigkeit, sind Sie schon mal in der besseren Position, dies nicht mehr beweisen werden muss. Zu beantworten und prüfen sind jedoch noch die (medizinischen) Fragen, ob und welche/r konkreter Schaden entstanden ist und wie diese/r zu beziffern ist. Im Streitfall müsste ein Sachverständiger beantworten, was die Überdosierung der Schmerztabletten bewirkt hat und ob dies Ihrem Hund geschadet hat und welche Auswirkungen hatte die Nichtgabe des Antibiotikums und hat ihm dies geschadet bzw. welche Folgen hieraus entstehen (längere Behandlungsdauer, Komplikationen, etc.). Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.