zurück zur Übersicht Rücktritt Kaufvertrag 02.04.2024 von Katharina J. Hallo, Ich habe vor 7 Wochen unseren Hund verkauft (privat) nun habe ich festgestellt, dass im ursprünglichen Vertrag mein Lebensgefährte steht. Im neuen stehe nun ich, jetzt wollen wir den Hund gerne zurück holen. Der neue Besitzer möchte ihn allerdings nichts zurückgeben, obwohl ich ihm versucht habe die Situation zu schildern. Was sollen wir nun tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Ihre Schilderung sehr kurz ist, nehme ich an, dass Sie den Verkauf des Hundes bereuen und ihn gern zurück haben möchten. Dies könnte jedoch nicht so einfach werden, da der Käufer im Zweifel gutgläubig Eigentum an dem Hund erworben haben könnte. Um dies zu prüfen, muss jedoch der gesamte Sachverhalt bekannt sein (insbesondere wie es zu dem Verkauf kam, ob Ihr Lebensgefährte davon wusste/sogar dabei war oder ob Sie den Hund heimlich verkauft haben etc.) und auch die vorhandenen Unterlagen müssten eingesehen werden, also die beiden Kaufverträge (der ursprüngliche Vertrag Ihres Lebensgefährten und den Kaufvertrag, den Sie mit dem Käufer geschlossen haben) und auch die Verkaufsanzeige. Erst dann läßt sich prüfen, ob Sie entweder ein vertragliches oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben bzw. ob Sie den Vertrag vielleicht anfechten könnten. Sollte sich die Angelegenheit mit dem Käufer nicht doch gütlich klären lassen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Ihre Schilderung sehr kurz ist, nehme ich an, dass Sie den Verkauf des Hundes bereuen und ihn gern zurück haben möchten. Dies könnte jedoch nicht so einfach werden, da der Käufer im Zweifel gutgläubig Eigentum an dem Hund erworben haben könnte. Um dies zu prüfen, muss jedoch der gesamte Sachverhalt bekannt sein (insbesondere wie es zu dem Verkauf kam, ob Ihr Lebensgefährte davon wusste/sogar dabei war oder ob Sie den Hund heimlich verkauft haben etc.) und auch die vorhandenen Unterlagen müssten eingesehen werden, also die beiden Kaufverträge (der ursprüngliche Vertrag Ihres Lebensgefährten und den Kaufvertrag, den Sie mit dem Käufer geschlossen haben) und auch die Verkaufsanzeige. Erst dann läßt sich prüfen, ob Sie entweder ein vertragliches oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben bzw. ob Sie den Vertrag vielleicht anfechten könnten. Sollte sich die Angelegenheit mit dem Käufer nicht doch gütlich klären lassen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.