zurück zur Übersicht Hund in Dänemark entlaufen - hohe Kosten 02.04.2024 von Ingo R. Guten Abend Frau Fries, ich wende mich mit folgendem Anliegen an Sie. Unser Hund Balo ist am 26.3. gegen 17:30 Uhr in Dänemark weggelaufen. Er musste angeleint vor einem Freizeitcenter (für etwa 30 Minuten) warten. Hunde sind dort nicht erlaubt. Balo kannte diesen Ort aus vorangegangenen Urlauben. Nach zirka 15 Minuten bemerkten wir sein Verschwinden. Unsere eigene Suche blieb erfolglos. Abends ließen wir unseren Hund in die Hundeliste der Polizei aufnehmen. Am Abend des 28.3. informierte uns eine ca. 130 Kilometer entfernte Hundepension über Balos Verbleib. Wie sich herausstellte, wurde er noch am 26.3. in der Nähe des Freizeitcenters von der vorgenannten Hundestation aufgenommen. Allein die Transportkosten belaufen sich auf umgerechnet ca. 360,- Euro! Ich verstehe, dass diese Dienstleistung bezahlt werden muss. Allerdings frage ich mich, weshalb eine soweit entfernte Tierstation von der Polizei beauftragt wird und wir hierfür aufkommen sollen. Wenn ich einen Krankenwagen rufe, kommt der ja schließlich auch nicht von Kopenhagen angefahren. Wir sollen einen Transportweg von ca. 300 Kilometern bezahlen, obwohl auch sicherlich eine Tierstation aus der Umgebung sicherlich hätte helfen können! Von den Unterbringungskosten mal ganz abgesehen. Wie kann es sein, dass der Hund am 26.3. aufgelesen wird und wir erst am Abend des 28.3. informiert werden und volle 4 Tage bezahlen sollen!? Balo befindet sich noch in Dänemark und muss noch abgeholt werden. Bitte um dringende Rückmeldung bezüglich der Transportkosten. Ich weiß nicht mehr weiter. Vielen lieben Dank und Gruß, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verzweiflung ohne den eigenen Hund aus dem Urlaub nach Hause fahren zu müssen und auch den Ärger über die hohen Kosten. Da hier jedoch dänisches Recht anwendbar ist, kann ich Fragen nicht beantworten. Wenden Sie sich an einen deutschsprachigen Anwalt oder Anwältin in Dänemark, eine Liste finden Sie z.B. auf der Homepage der deutschen Botschaft in Kopenhagen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verzweiflung ohne den eigenen Hund aus dem Urlaub nach Hause fahren zu müssen und auch den Ärger über die hohen Kosten. Da hier jedoch dänisches Recht anwendbar ist, kann ich Fragen nicht beantworten. Wenden Sie sich an einen deutschsprachigen Anwalt oder Anwältin in Dänemark, eine Liste finden Sie z.B. auf der Homepage der deutschen Botschaft in Kopenhagen.