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Hund

von Reinhard L

Hallo, der Hund um den es geht ist nun 5 1/2 Jahre alt und nun schon 4 1/2 Jahren bei mir. Ich habe den Hund übernommen weil er damals sonst hätte abgegeben werden müssen. Ich kümmere mich um alles und bezahle alles wie z.B. Tierarzt Versicherung Futter etc, nun möchte der ursprüngliche Besitzer den Hund zurück, kann er das fordern obwohl er immer gesagt hat das er mir den Hund niemals wegnehmen würde? Danke im Voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entscheidend für die rechtliche Prüfung ist was genau Sie mit dem vorherigen Besitzer zu der Übernahme vereinbart haben, zu unterscheiden ist, ob sie nur als eine Art Pflegestelle fungieren sollten oder ob er Ihnen das Eigentum an dem Hund übertragen hat.
 
Nach Ihrer Schilderung spricht einiges für einen Eigentumsübergang, allem voran die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB (die der vorherige Besitzer widerlegen müsste, falls er den Hund z.B. herausklagen würde), die Tatsache, dass der Hund seit 4,5 Jahren bei Ihnen ist und Sie alles selbst bezahlen.
 
Wichtig zu wissen wäre aber auch, mit welcher Begründung er den Hund nun plötzlich zurückfordert bzw. ob Sie mit ihm etwas Schriftliches vereinbart haben (auch über WhatsApp oder E-Mail), ob er Ihnen die Kosten erstattet, usw.
 
Wenden Sie sich vor einer Rückgabe unbedingt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um prüfen zu lassen, ob Sie dazu überhaupt verpflichtet sind.
 

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