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Gemeinsame Haustiere bei Erbausschlagung

von Heidi M.

Guten Tag, mein Mann lebt noch, ist jedoch bald 80 und ich bin 16 Jahre jünger als er, und für den Fall der Fälle möchte ich gern folgendes klären: Wir haben einen Hund (Malteser 4 Jahre alt) und eine Katze (13). Eigentlich "gehören" die Tiere mir, ich stehe auch im Impfpass und zahle alle Kosten für die beiden - da mein Mann Schulden hat werde ich wohl das erbe ausschlagen - Kinder haben wir keine, es existiert noch eine Schwester meines Mannes, sonst keine Erben. Was passiert in diesem Fall mit meinen Tieren? Können sie mir vom Staat weggenommen werden bei Erbverzicht? Wie kann ich eine Absicherung machen, sie behalten zu können? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage im Voraus - der gedanke die Tiere zu verlieren macht mir großen Kummer. Viele Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist sehr gut, dass Sie sich schon jetzt Gedanken machen und sich informieren.
 
Sie müssen nachweisen können oder zur Sicherheit jetzt schriftlich regeln/festhalten, dass Sie Alleineigentümerin der beiden Tiere sind. Damit hätte der Tod Ihres Mannes rechtlich keine Auswirkung auf ihr Alleineigentum und die beiden Tiere würden auch nicht in seine Erbmasse fallen.
 
Wenden Sie sich jedoch am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Erbrecht um die sinnvollste Lösung und Formulierung zu finden. Dieser Service und die nur sehr allgemeine Antwort kann dies nicht ersetzen.
 

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