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Streit um Kater mit Ex-Mann

von Maike R.

Hallo, Ich habe folgendes Problem und hoffe Sie können mir weiter helfen. Mein Ex-Mann gibt mir meinen Kater nicht mehr zurück. Wir sind Anfang 2019 zusammen gezogen und im März/April habe ich den Kater von meinen Eltern zu mir geholt. Im August 2021 hatten wir geheiratet und letztes Jahr im Januar 2023 habe ich mich von meinem Mann getrennt. Als ich immer wieder dort war um meine Sachen zu holen wollte ich auch meinen Kater mitnehmen. Dies lies mein Ex-Mann aber nicht zu und betonte immer wieder, dass das nicht gehen würde. Seit September verweigert er mir den Zugang zu meinem Kater. Wir haben notariell alles geklärt was Haushaltsgegenstände betrifft. Der Kater wird nirgendwo aufgeführt. Ich habe dieses Tier groß gezogen. Mein Ex hat einfach für sich entschieden, das der Kater bei Ihm bleibt, betont er wäre sein Eigentum. Seit Anfang Februar 2024 sind wir nun geschieden und mein Ex-Mann sagt, das ich kein Recht mehr auf den Kater hätte, da wir notariell alles geklärt haben. Er droht mir auch, wenn ich das mit dem Kater durchziehen würde, er mir eine Rechnung stellt von einer Katzentagespflege von 20€/Tag seit meinem Auszug. Wäre er im Recht? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Nachdem es bereits einen notariellen Vertrag und ein Scheidungsurteil gibt, ist ohne Einsicht in diese Unterlagen eine Beurteilung nicht möglich. Neben dem Inhalt dieser Dokumente wäre auch wichtig zu wissen, aus welchem Grund es weder im Zusammenhang mit der notariellen Beratung und der getroffenen Vereinbarung noch im Wege des Scheidungsurteils keine Vereinbarung über den Kater gegeben hat, wenn er Ihnen doch seit der Trennung im Januar 2023 schon die Herausgabe des Katers verweigert. Zu prüfen wäre aber auch ob Sie nach wie vor Alleineigentümerin sind, da ich aus Ihrer Schilderung entnehme, dass Sie den Kater bereits vor der Beziehung hatten. Wenn Sie ihn „mit in die Ehe gebracht haben“, hätte das Ihren Ex-Mann jedenfalls nicht automatisch zum hälftigen Miteigentümer gemacht (§ 1568 b BGB).
 
Da er Ihnen nun seit über sieben Monaten den Zugang verwehrt sollten Sie nicht noch weiter abwarten, sondern sich über Ihren Herausgabeanspruch und einer Herausgabeklage beraten lassen und bei Erfolgsaussichten diesen Schritt auch möglichst bald einleiten, da ein längeres Abwarten aus meiner Erfahrung hinderlich ist. Sichern Sie alle Korrespondenz mit ihm den Kater betreffend (WhatsApp-Verläufe, Sprachnachrichten etc.) als mögliche Beweismittel und wenden sich mit allen Unterlagen (insbesondere dem Nachweis wann Sie den Kater gekauft haben) entweder nochmals an Ihren Scheidungsanwalt oder Ihre Scheidungsanwältin oder nun erstmalig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht, sofern Sie ihm Rahmen Ihrer Scheidung nicht selbst anwaltlich vertreten waren.
 

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