zurück zur Übersicht Hündin Maggie 15 Monate alt von deutschem Züchter 08.07.2010 von Stephanie P. Hallo, wir haben letztes Jahr im Oktober unsere Hündin Maggie von Privat gekauft. Die Vorbesitzer haben sie von einem deutschen Züchter aus Johanniskirchen erworben. Nun stellte sich nach einer OP bei Maggie heraus, das sie einen Gendeffekt, Ehlers-Danlos-Syndrom hat, der von ihren Eltern kommt. Dieser Gendeffekt bedeutet einen erhöhte Elastizität der Haut, d.h. Maggies Haut muss behandelt werden wie ein rohes Ei, da schon bei einer geringen Verletzung die Gefahr einer Skalpierung besteht (Wahrheitsgetreu)! Wie ist die rechtliche Situation zum Erwerb, da ja ein Zwischenbesitzer vorhanden ist und wir es erst festgestellt haben, jedoch haben ja die Vorbesitzer einen hohen Betrag gezahlt und wir dann auch. Wir versuchen bereits mit Hochdruck den Züchter zu informieren, das er die Züchtung zumindest von Maggies Eltern einstellt, damit da nicht noch mehr Welpen von betroffen sind. Ich hoffe, Sie können uns helfen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Stephanie P. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier handelt es sich um zwei verschiedene Stränge was die Gewährleistung betrifft. Zum einen könnte der erste Käufer, also Ihr Verkäufer, unter Umständen gegen den Züchter Ansprüche geltende machen. Zum anderen könnten Ihnen wiederum Gewährleistungsansprüche gegen Ihren Verkäufer zustehen. Da Sie schreiben, den Hund von Privat und zudem nicht direkt vom Züchter gekauft zu haben, müsste genau geprüft werden, ob Sie überhaupt und ja in welcher Form und Höhe Sie Ansprüche gegen Ihren Verkäufer haben. Dies kann jedoch erst nach Kenntnis aller Umstände und des geschlossenen Vertrages zwischen Ihnen und dem Verkäufer beantwortet werden. Sie sollten weiterhin versuchen den Züchter über den festgestellten Gendefekt zu informieren, damit er darauf reagieren kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier handelt es sich um zwei verschiedene Stränge was die Gewährleistung betrifft. Zum einen könnte der erste Käufer, also Ihr Verkäufer, unter Umständen gegen den Züchter Ansprüche geltende machen. Zum anderen könnten Ihnen wiederum Gewährleistungsansprüche gegen Ihren Verkäufer zustehen. Da Sie schreiben, den Hund von Privat und zudem nicht direkt vom Züchter gekauft zu haben, müsste genau geprüft werden, ob Sie überhaupt und ja in welcher Form und Höhe Sie Ansprüche gegen Ihren Verkäufer haben. Dies kann jedoch erst nach Kenntnis aller Umstände und des geschlossenen Vertrages zwischen Ihnen und dem Verkäufer beantwortet werden. Sie sollten weiterhin versuchen den Züchter über den festgestellten Gendefekt zu informieren, damit er darauf reagieren kann.