zurück zur Übersicht Hundehändler 14.07.2010 von Annette S. Sehr geehrte Frau Fries! Unsere Schäferhündin, Akirah ist noch vor Vollendung ihres ersten Lebensjahres aufgrund erheblicher gesundheitlicher Störungen verstorben. Wir waren mit mehreren Tierärzten in Verbindung und hätten alles Menschenmögliche unternommen, sie zu heilen bzw. eine Linderung zu erhalten. Doch es gab KEINE Chance. Dieses hat uns sehr getroffen. Alle ärztlichen Untersuchungen haben eindeutige Erkrankungen der Muskulatur und des Knochengerüstes ergeben. U. a. lag eine schwere Artritis sowie eine HD Nr. 4 vor, die üblicherweise Hunde erst im späten Erwachsenenalter erhalten können. Genauere Details würde ich natürlich auf Anfrage anbringen können. Nach dem wir uns einigermaßen vom Todesurteil unserer Hündin erholt haben, erbrachten Nachforschungen, daß der so genannte Züchter ein verkappter Hundehändler ist, welcher dreisterweise hinter dem Namen eines renommierten Hundezüchters im Kreis Coesfeld, Schäferhundwelpen angeboten hat. Dieses brutale Handwerk betreibt er immer noch!!! Wir wollen nun alles erdenkliche unternehmen, um diesen Herrn das kriminelle Handwerk zu legen. Auf ein Anschreiben unsererseits kam keine Reaktion. Jeder Tierfreund stimmt sicher zu, daß diese Tierquälerei endlich ein Ende haben muss. Können Sie uns hier raten? Danke für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Annette S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie aufgrund dieses traurigen Geschehens gegen den Verkäufer vorgehen wollen, können Sie dies auf verschiedenen Wegen versuchen. So können Sie sich einerseits an das Ordnungsamt und das Veterinäramt wenden, eine Strafanzeige sollten sich nicht bei der Polizei sondern direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Für alle diese Möglichkeiten gilt, wenden Sie sich schriftlich an die Behörden, fügen Beweismittel (Fotos, Kaufvertrag, Verkaufsanzeige, Tierarztberichte etc.) bei und benennen Zeugen. Schildern Sie die Situation möglichst objektiv und ohne Gefühligkeiten. Vorsicht ist geboten bei Umständen, die Sie sich nicht selbst bezeugen können und nur vom Hörensagen über Dritte wissen. Zwar können Sie sich anonym an die Behörden wenden, so stehen Sie jedoch nicht als wertvolle und unter Umständen einzige Zeugin zur Verfügung, zum anderen können Sie nicht über den Ausgang der Verfahren informiert werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer sich anwaltlich vertreten lässt und mittels Akteneinsicht Ihre Anzeige zu sehen bekommt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie aufgrund dieses traurigen Geschehens gegen den Verkäufer vorgehen wollen, können Sie dies auf verschiedenen Wegen versuchen. So können Sie sich einerseits an das Ordnungsamt und das Veterinäramt wenden, eine Strafanzeige sollten sich nicht bei der Polizei sondern direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Für alle diese Möglichkeiten gilt, wenden Sie sich schriftlich an die Behörden, fügen Beweismittel (Fotos, Kaufvertrag, Verkaufsanzeige, Tierarztberichte etc.) bei und benennen Zeugen. Schildern Sie die Situation möglichst objektiv und ohne Gefühligkeiten. Vorsicht ist geboten bei Umständen, die Sie sich nicht selbst bezeugen können und nur vom Hörensagen über Dritte wissen. Zwar können Sie sich anonym an die Behörden wenden, so stehen Sie jedoch nicht als wertvolle und unter Umständen einzige Zeugin zur Verfügung, zum anderen können Sie nicht über den Ausgang der Verfahren informiert werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer sich anwaltlich vertreten lässt und mittels Akteneinsicht Ihre Anzeige zu sehen bekommt.