zurück zur Übersicht Ex-Freund hat Katzen geklaut 29.07.2024 von Anna S. Hallo! Mein Ex-Freund (wir haben nie zusammen gewohnt, er hat aber einen Schlüssel) hat nach seiner Trennung meine Katzen zu sich geholt. Ich habe zu seiner Wohnung keinen Schlüssel. Die Katzen wurden zwar während unserer Beziehung gekauft, laufen aber beim Tierarzt auf meinen Namen und wohnten auch die ganze Zeit bei mir. Er war nur am Wochenende bei uns. Ich bin ihre Bezugsperson, meine Wohnung ist das Zuhause der Katzen. Was kann ich jetzt tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein, insbesondere ob Sie beide im Vertrag stehen, ob Sie sich die Kaufpreise/Tierschutzgebühren und auch alle anderen Kosten geteilt haben usw. Wichtig ist auch zu wissen, aus welchem Grunde er Ihnen die Katze nicht zurückgibt. Behauptet er z.B. dass es seine Katzen seien oder nutzt er die Katze „nur“ als „Pfand“ für z.B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä.? Leider schreiben Sie nicht, seit wann er die Katzen bei sich hat, dennoch sollten Sie nicht weiter abwarten, sondern Ihren Herausgabeanspruch prüfen lassen und wenn möglich auch umgehend geltend machen, notfalls mittels einer Herausgabeklage bei dem zuständigen Amtsgericht, da aus meiner Erfahrung ein zögerliches Vorgehen oder Abwarten hinderlich ist. Auch die die Erstattung einer Strafanzeige sowie der Stellung eines Strafantrages sollte geprüft werden. Sichern Sie als mögliche Beweismitteln die Korrespondenz mit ihm zum Verbleib der Katze, Rechnungen, die belegen, dass Sie die Kosten für die Katze allein getragen haben, etc. und wenden sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein, insbesondere ob Sie beide im Vertrag stehen, ob Sie sich die Kaufpreise/Tierschutzgebühren und auch alle anderen Kosten geteilt haben usw. Wichtig ist auch zu wissen, aus welchem Grunde er Ihnen die Katze nicht zurückgibt. Behauptet er z.B. dass es seine Katzen seien oder nutzt er die Katze „nur“ als „Pfand“ für z.B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä.? Leider schreiben Sie nicht, seit wann er die Katzen bei sich hat, dennoch sollten Sie nicht weiter abwarten, sondern Ihren Herausgabeanspruch prüfen lassen und wenn möglich auch umgehend geltend machen, notfalls mittels einer Herausgabeklage bei dem zuständigen Amtsgericht, da aus meiner Erfahrung ein zögerliches Vorgehen oder Abwarten hinderlich ist. Auch die die Erstattung einer Strafanzeige sowie der Stellung eines Strafantrages sollte geprüft werden. Sichern Sie als mögliche Beweismitteln die Korrespondenz mit ihm zum Verbleib der Katze, Rechnungen, die belegen, dass Sie die Kosten für die Katze allein getragen haben, etc. und wenden sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.