zurück zur Übersicht Katze geht in fremde Häuser etc 21.07.2010 von Katrin H. Sehr geehrte Frau Fries, unsere Katze Lucy macht uns wahnsinnig. Sie war schon immer kompliziert, aber seit wir weitere Katzen haben, ist es ganz schlimm, sie kommt weniger heim, teilweise im Sommer gar nicht mehr, und geht leider immer wieder in fremde Häuser und legt sich dort ins Bett oder so. Sie hat bei einigen Nachbarn schon nach einem Regenguß mit schmutzigen Pfoten alles dreckig gemacht. Inwieweit sind wir hier für Schäden haftbar? Kann man sich gegen solche Dinge versichern? Eine unserer Nachbarinnen behauptet auch, unsere Katze sei über ihr neues Auto gelaufen und habe Kratzer hinterlassen, was ich nicht glauben kann, dass eine Katze in ein Auto Kratzer beim drüberlaufen macht. Ich solle die Katze einsperren war ihr Vorschlag zur Einigung, was aber sicherlich nicht geht. Eher noch kann sie ihr Auto in ihre Garage stellen, denke ich. Muss sie in so einem Fall beweisen, dass es unsere Katze war und nicht eine der 20 Nachbarskatzen im Wohngebiet? Danke für die Beantwortung meiner Fragen. MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollten die Nachbarn tatsächlich Schadensersatz von Ihnen fordern, müssen sie zunächst einwandfrei beweisen, dass Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Zudem muss im Falle der Lackkratzer eindeutig bewiesen sein, dass die Kratzer auch durch eine Katze verursacht worden sind, was im Ergebnis wahrscheinlich nicht gelingen wird. Ein Sachverständiger im Prozess des Amtsgericht Celle (Az. 16 C 187/97) hatte eine ähnliche Situation zu begutachten und kam dort zu dem Ergebnis, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen. Unabhängig davon sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung haben bzw. abschließen, die die Katzenhaltung einschließt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollten die Nachbarn tatsächlich Schadensersatz von Ihnen fordern, müssen sie zunächst einwandfrei beweisen, dass Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Zudem muss im Falle der Lackkratzer eindeutig bewiesen sein, dass die Kratzer auch durch eine Katze verursacht worden sind, was im Ergebnis wahrscheinlich nicht gelingen wird. Ein Sachverständiger im Prozess des Amtsgericht Celle (Az. 16 C 187/97) hatte eine ähnliche Situation zu begutachten und kam dort zu dem Ergebnis, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen. Unabhängig davon sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung haben bzw. abschließen, die die Katzenhaltung einschließt.