zurück zur Übersicht Tierarztkosten 25.08.2024 von Gisela B. Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, weil ich 85 Jahre alleine nicht weiß, was ich tun kann!? Am 11.8.2024 wurde mir von dem Verein eine 10 jährige Katze mit dem Namen Elli gebracht. Ich zahlte eine Schutzgebühr in Höhe € 60,00. Die Katze wurde am 7.8.24 gegen Tollwut und am 7.8.24 sonstige Impfungen. Im Schutzbrief steht: Elli wurde am 7.8.24 tierärztl. untersucht, Herz und Zähne waren in Ordnung. Was ist mit den anderen Organen, Blutbild pp? Am 12.8.24, 1 Tag später stellte ich fest, dass es dem Kätzchen nicht gut geht und holte den mob. Tierarzt, der hohes Fieber feststellte. Sie bekam 3 Spritzen und ich musste 5 Tage je 2 Tabletten geben. 23.8.24 morgens geben 3,30 Uhr musste die Katze sich fürchterlich übergeben u.z. im Wohn- Schlafzimmer und Diele: Gestern bin ich dann zum Tierarzt und da wurde 39,9 Fieber festgestellt. Ich habe mich 2 x an den Verein per eMail gewandt und das mitgeteilt, bekomme aber keine Rückantwort! Ich habe für beide Tierarztrechnungen bisher € 475,-- bezahlt und gebeten, mir das Geld auf mein Konto zu überweisen, da nicht nur ich davon ausgehen, dass mir eine kranke Katze übergeben wurde! Anfang der Woche bekomme ich Antwort, wie das Blutbild v. 24.8.24 ausgefallen ist. Jetzt habe ich große Angst, dass das Kätzchen krank ist und ich mit noch mehr Arztkosten rechnen muss.? In der Hoffnung, dass Sie mir weiterhelfen können verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrer Katze geht es mittlerweile schon wieder besser und dass das Blutbild keine ernste Krankheit gezeigt hat. Um zu prüfen, ob Sie einen Zahlungsanspruch gegen den Tierschutzverein haben, müsste der Tierschutzvertrag und wenn vorhanden die Vermittlungsanzeige vorliegen und der gesamte Wortlaut geprüft werden. Hintergrund ist, dass es zu der Frage der Rechtsnatur des Tierschutzvertrages nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH gibt. Daher gibt es Gerichtsurteile, die von einem Kaufvertrag ausgehen und andere wiederrum die einen atypischen Verwahrungsvertrag annehmen. Sollte Ihr Vertrag eher einem atypischen Verwahrungsvertrag entsprechen, könnte vielleicht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom konkreten Vertragsinhalt) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen müsste. Sollten Sie sich mit dem Tierschutzverein nicht gütlich einigen können, insbesondere wenn die Katze derart erkrankt ist, dass weitere Tierarztkosten folgen werden, wenden Sie sich mit allen Unterlagen (Vertrag, Vermittlungsanzeige, Korrespondenz mit dem Verein, Tierarztrechnung, Laborergebnisse, etc.) an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrer Katze geht es mittlerweile schon wieder besser und dass das Blutbild keine ernste Krankheit gezeigt hat. Um zu prüfen, ob Sie einen Zahlungsanspruch gegen den Tierschutzverein haben, müsste der Tierschutzvertrag und wenn vorhanden die Vermittlungsanzeige vorliegen und der gesamte Wortlaut geprüft werden. Hintergrund ist, dass es zu der Frage der Rechtsnatur des Tierschutzvertrages nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH gibt. Daher gibt es Gerichtsurteile, die von einem Kaufvertrag ausgehen und andere wiederrum die einen atypischen Verwahrungsvertrag annehmen. Sollte Ihr Vertrag eher einem atypischen Verwahrungsvertrag entsprechen, könnte vielleicht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom konkreten Vertragsinhalt) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen müsste. Sollten Sie sich mit dem Tierschutzverein nicht gütlich einigen können, insbesondere wenn die Katze derart erkrankt ist, dass weitere Tierarztkosten folgen werden, wenden Sie sich mit allen Unterlagen (Vertrag, Vermittlungsanzeige, Korrespondenz mit dem Verein, Tierarztrechnung, Laborergebnisse, etc.) an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.