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Tierarztkosten für Fundtier mit Besitzerin

von Jasmina B.

Guten Tag, im Februar diesen Jahres ist mir ein todkranker Kater zugelaufen. Er hatte als großer Kater noch 2,6 kg, war extrem verfilzt, hatte Durchfall und Würmer. Ich habe ihm umgehend zum Tierarzt gebracht. Leider war er weder gechipt noch tätowiert, weshalb ein Besitzer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Die Tierärzte fanden bei weiterer Diagnostik (Röntgen, Blutuntersuchungen, Kot-und Urinuntersuchung usw. ) einen Herzfehler und eine Schilddrüsenerkrankung, auf die das Tier medikamentös eingestellt wurde. Alles in allem beliefen sich die Kosten für das alles, abgesehen vom Futter und der investierten Zeit auf 3.000€. Der örtlichen Tierhilfe habe ich das Tier ebenfalls gemeldet, würde jedoch darauf verwiesen, dass das Tier bereits 2 mal gefunden wurde und es scheinbar einen Besitzer hat. Man wollte diesen ausfindig machen und sich bei mir melden. Darauf warte ich noch heute. Die Tierhilfe selber sei "aufgrund dessen, dass ja irgendwo ein Besitzer existiert" raus und würde das Tier nicht übernehmen. Durch einen Zufall ist mir die vermeintliche Besitzerin nun bekannt (durch Erzählung Dritter), ich habe aber lediglich den Wohnort. Nun ist mein eigener Hund durch einen Tumor erkrankt und meine Geldreserven sind nicht mehr da, weil ich das Geld für den kranken Kater investiert habe, der leider nach 6 Monaten seinen zahlreichen Erkrankungen erlegen ist. Meine Frage in diesem Fall: gibt es die rechtliche Möglichkeit mein Geld für die Tierarztkosten zurück zu erhalten? Von der vermeintlichen Besitzerin oder der Tierhilfe? Meines Wissens nach sind solche Institutionen dafür verpflichtet sich auch solchen Tieren anzunehmen. Vielen Dank.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Sorge um Ihren Hund und die Notwendigkeit das für den fremden Kater ausgegebene Geld zurückzubekommen. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Zu prüfen ist, ob Sie gegen die Stadt als zuständige Behörde für Fundtiere und damit auch für die notwendigen tierärztliche Versorgung einen Erstattungsanspruch haben könnten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie dort oder einer anderen offiziellen Stelle eine ordnungsgemäße Fundanzeige im Sinne des § 965 BGB gemacht haben. Falls die „örtliche Tierhilfe“ ein privatrechtlicher Verein und nicht das städtische Tierheim ist, könnte die Meldung dort nicht ausreichen und auch ein Zahlungsanspruch würde ausscheiden. Dies müsste jedoch anhand der Einzelheiten geprüft werden.
 
Grundlegend erstattungspflichtig für die notwendigen Tierarzt- und Futterkosten ist die Halterin/Eigentümerin des Katers, deren Pflichten aus dem Tierschutzgesetz Sie an ihrer Stelle übernommen haben. Daher sollten deren Kontaktdaten in Erfahrung gebracht werden, damit Sie Ihren Anspruch geltend machen können. In diesem Zusammenhang könnte ein Auskunftsanspruch gegen die Tierhilfe geprüft werden, die offenbar mehr Informationen zu dem Kater haben, die unter Umständen zusammen mit den anderen Infos, die Sie über die Halterin haben zu deren Kontaktdaten führen.

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