zurück zur Übersicht Mein Ex will sich die Katzen holen 29.08.2024 von Jasmin H. Vor ca 2,5 Jahren habe ich einen Kontakt zu einer Privatperson auf EBay hergestellt, welcher seine Baby Katzen verkauft. Wir haben damals eine geholt. Mein Ex behauptet, er hätte hierüber eine Quittung über seinen Namen. Ich habe die gesamte Erstausstattung gezahlt, bin stets für die Futterbestellungen aufgekommen und stehe auch im Impfausweis. In November haben wir uns dann getrennt, der Verbleib der Katzen bei mir stand nie zur Debatte weil er nur zu seinen Vater zog. Im Februar zog er dann in eine eigene Wohnung aber auch hier einigten wir uns darauf das die Katzen bei mir bleiben weil er sowieso ständig unterwegs ist und die Katzen so oft alleine wären. Nun bin ich umgezogen und habe ihn informiert das die andere Katze (gehört mit Kaufvertrag mir) krank ist und hier hohe Kosten kommen. Nach einem Telefonat in dem er versicherte das er kaum bei den Kosten unterstützen kann aber gern würde kamen sehr viele SMSen dass er die Katzen zu sich holen will und einen Anwalt nehmen würde und eben angeblich eine Quittung von damals hat. Was kann ich tun? Er hat die Katzen ja einvernehmlich mir überlassen und nun spielt er sich so auf. VG und danke vorab Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dadurch, dass Sie die Katzen in ihrem Besitz (nicht zu verwechseln mit dem Eigentum) haben, sind Sie in der besseren Position, da er, sofern er es ihm tatsächlich um die Katzen geht und dies nicht nur als Druckmittel benutzt um mit Ihnen in Kontakt zu bleiben o.ä., er Sie auf Herausgabe verklagen müsste, wobei er dann jedoch auch das Prozessrisiko trägt und auch die Gerichtskosten zunächst einzahlen müsste. In diesem Prozess müsste er beweisen können, dass er nach wie vor Allein- oder zumindest Miteigentümer der beiden Katzen ist. Zu Ihren Gunsten gilt die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Da sich jedoch aus Ihrer Schilderung ergibt, dass Sie sich zur Kostenbeteiligung an ihn gewandt haben und auch jedenfalls hinsichtlich der Katzen noch in Kontakt zu sein scheinen, müssten hierfür die Einzelheiten und die bisherige Regelung zu Futter- und Tierarztkosten bekannt sein. Sichern Sie daher alle Dokumente, die auf Ihren Namen laufen (Kaufvertrag, Rechnungen, Impfausweis, etc.), die Korrespondenz mit Ihrem Ex-Freund, die die Katzen betrifft, als mögliche Beweismittel und wenden sich entweder bereits jetzt zur weiteren Beratung an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, spätestens jedoch, wenn Sie tatsächlich Post von einem Anwalt oder einer Anwältin erhalten, lassen Sie sich ebenfalls anwaltlich vertreten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dadurch, dass Sie die Katzen in ihrem Besitz (nicht zu verwechseln mit dem Eigentum) haben, sind Sie in der besseren Position, da er, sofern er es ihm tatsächlich um die Katzen geht und dies nicht nur als Druckmittel benutzt um mit Ihnen in Kontakt zu bleiben o.ä., er Sie auf Herausgabe verklagen müsste, wobei er dann jedoch auch das Prozessrisiko trägt und auch die Gerichtskosten zunächst einzahlen müsste. In diesem Prozess müsste er beweisen können, dass er nach wie vor Allein- oder zumindest Miteigentümer der beiden Katzen ist. Zu Ihren Gunsten gilt die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Da sich jedoch aus Ihrer Schilderung ergibt, dass Sie sich zur Kostenbeteiligung an ihn gewandt haben und auch jedenfalls hinsichtlich der Katzen noch in Kontakt zu sein scheinen, müssten hierfür die Einzelheiten und die bisherige Regelung zu Futter- und Tierarztkosten bekannt sein. Sichern Sie daher alle Dokumente, die auf Ihren Namen laufen (Kaufvertrag, Rechnungen, Impfausweis, etc.), die Korrespondenz mit Ihrem Ex-Freund, die die Katzen betrifft, als mögliche Beweismittel und wenden sich entweder bereits jetzt zur weiteren Beratung an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, spätestens jedoch, wenn Sie tatsächlich Post von einem Anwalt oder einer Anwältin erhalten, lassen Sie sich ebenfalls anwaltlich vertreten.