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Haftung bei Biss

von Conny S.

Mein Vater ist mit seiner Hündin angeleint spazieren gegangen. Aus einem Grundstück kam ein nicht gesicherter kleiner Hund und ist auf unsere Hündin losgegangen. Trotz Versuch der Situation zu entgehen, durch weiterlaufen ist der Hund hinterher und hat unsere Hündin auch in Hinterbein und Schnauze geweckt. Darauf hin hat unsere zugebissen. Leider hat durch den Größenunterschied der kleine Hund Verletzungen und musste Tierärztlich behandelt werden. Jetzt fordern sie die Kosten von uns. Wie sieht es da rechtlich aus, da unsere Hündin ja eigentlich ordnungsgemäß gesichert war und der andere Hund ohne Aufsicht aus dem Grundstück rennen konnte.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst gilt für Ihren Vater als Hundehalter der gesetzliche Grundsatz aus § 833 BGB, dass er für alle Schäden, die seine Hündin anrichtet verschuldensunabhängig haften muss.
Um im Einzelfall ein gerechtetes Ergebnis zu erhalten, ist aber auch zu prüfen ob den Geschädigten ein Mitverschulden trifft, das in der Praxis in Prozent angegeben. Der entstandene Schaden wird dann in dieser Höhe reduziert. In Ihrem geschilderten Fall ist daher zu bewerten, ob den anderen Hundehalter durch das unbeaufsichtigte und ungesicherte Laufenlassen des Hund eine Mitschuld trifft. Um dies zu beurteilen müssten die Einzelheiten bekannt sein, z.B. ob das Grundstück eingezäunt ist und der kleine Hund unbemerkt entwischen konnte oder ob das Grundstück frei zugänglich ist und der kleine Hund sich (regelmäßig?) unbeaufsichtigt auf dem Grundstück aufhält, wichtig zu wissen wäre auch, ob es Augenzeugen gab. Ihr Vater sollte die Angelegenheit daher seiner -hoffentlich- abgeschlossenen Hundehalter-Haftpflichtversicherung zur weiteren Bearbeitung übergeben, da diese nicht nur berechtigte Ansprüche reguliert, sondern unberechtigte Forderungen zurückweist.
 

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