zurück zur Übersicht Rechtliche Folgen durch Meldung von möglicher Tierquälerei 21.04.2025 von Evelyn B. Hallo, ich lebe mit meinem Hund in einem 8 parteienhaus. Seit 2 jahren wohnt eine Familie mit im Haus, die weder Wert auf Sauberkeit, Ordnung, Hygiene, Pflichtbewusstsein oder Sinn für artgerechte Tierhaltung haben. Seit ca. 1 Jahr lebt dort (45qm, dachgeschoss, 5 personen) ein Hund der unter furchtbaren & qualvollen Bedingungen gehalten wird. Er darf TÄGL. (GENAUER GESAGT NACHTS) VLLT. 2X FÜR HÖCHSTENS 5 MINUTEN RAUS. Wenn sie von oben runter Kommt für raus, kann der Hund den Urin durchs Treppenhaus nicht mal mehr halten, so dass der gesamte Eingang in Urin schwimmt. Die Besitzerin ist uneinsichtig und schiebt jede Schuld von sich auf andere! Ich würde das So gerne dem ordnungs -/veterinäramt melden, aber da die Besitzerin eine pathologische Lügnerin ist, befürchte ich definitiv, dass sie versucht den Spieß herum zu drehen!! Abgesehen davon, dass mein hund steuerlich angemeldet ist, können meine Nachbarn und die in der selben Straße guten Gewissens bestätigen, dass ich meiner Fürsorgepflicht für meinen Hund definitiv ernst - & gewissenhaft nachgehe. Dennoch habe ich ganz klar gesagt ANGST, dass mir mein Hund weggenommen wird am Schluss!! Was soll ich also tun???? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie Ihren Hund nachweisbar artgerecht halten, er gesund ist usw. kann ich aus Ihrer Schilderung nicht nachvollziehen, woher Ihre Angst kommt, dass Ihnen Ihr eigener Hund entzogen werden soll. Da Sie schreiben, dass Sie den Eindruck haben, die Hündin würde unter fruchtbaren und qualvollen Bedingungen gehalten und Hilfe benötigt wird, wenden Sie sich an die zuständige Behörde und schildern dort sachlich und objektiv Ihre Beobachtungen. Unterscheiden Sie dabei zwischen Situationen/Vorfällen, die Sie selbst beobachtet haben, Ihren subjektiven Sorgen bzw. Vermutungen und Angaben, die Sie von Dritten erfahren haben und daher nur vom „Hören-Sagen“ kennen und bitten um Überprüfung. Zwar können Sie sich anonym an die Behörde wenden, sollten Sie jedoch die einzige Zeugin sein, wäre es für das Amt sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben. Bitten Sie dann jedoch darum, dass Ihre Anzeige vertraulich behandelt wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie Ihren Hund nachweisbar artgerecht halten, er gesund ist usw. kann ich aus Ihrer Schilderung nicht nachvollziehen, woher Ihre Angst kommt, dass Ihnen Ihr eigener Hund entzogen werden soll. Da Sie schreiben, dass Sie den Eindruck haben, die Hündin würde unter fruchtbaren und qualvollen Bedingungen gehalten und Hilfe benötigt wird, wenden Sie sich an die zuständige Behörde und schildern dort sachlich und objektiv Ihre Beobachtungen. Unterscheiden Sie dabei zwischen Situationen/Vorfällen, die Sie selbst beobachtet haben, Ihren subjektiven Sorgen bzw. Vermutungen und Angaben, die Sie von Dritten erfahren haben und daher nur vom „Hören-Sagen“ kennen und bitten um Überprüfung. Zwar können Sie sich anonym an die Behörde wenden, sollten Sie jedoch die einzige Zeugin sein, wäre es für das Amt sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben. Bitten Sie dann jedoch darum, dass Ihre Anzeige vertraulich behandelt wird.