zurück zur Übersicht Tierübergabe 28.04.2025 von Jasmin E. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe am 01.03.25 eine Katze übernommen, nicht als Pflegestelle sondern als neue Besitzerin. Die ehemalige Besitzerin war bisher immer mindestens 2x die Woche da. Ab Mai ist die "Probezeit" vorbei und ich wollte die Besuche auf 1x im Monat runterschrauben. Sie hat laut Vertrag weiterhin Besuchsrecht, hier wurde keine Häufigkeit vereinbart. Jetzt hat sie gedroht, die Katze wieder mitzunehmen, weil ihr diese 4 Wochen zu lang sind. Hat sie da eine Handhabe, wenn die Katze auch auf mich registriert ist? Ich bin ein wenig verzweifelt. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn das Bedürfnis der vorherigen Besitzerin die Katze trotz der Abgabe regelmäßig zu besuchen nachvollziehbar ist, so ist doch auch verständlich, dass Ihnen die regelmäßigen und zahlreichen Besuche zu viel werden. Um zu prüfen, ob das vertraglich vereinbarte Besuchsrecht überhaupt wirksam ist, müsste der Vertrag vorliegen, da es auf die konkrete Formulierung ankommt. Ein zeitlich unbegrenztes Besuchsrecht dürfte aber unwirksam sein. Versuchen Sie mit der Vorbesitzerin entweder eine Lösung zu finden, mit der Sie -auf lange Sicht- einverstanden sind (z.B. ihr einmal im Jahr Fotos der Katze zu schicken, o.ä.) oder überlegen, ihr die Katze wahrscheinlich schweren Herzens tatsächlich zurückzugeben, wenn die Vorbesitzerin auf lebenslange Besuche bei Ihnen bestehen sollte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn das Bedürfnis der vorherigen Besitzerin die Katze trotz der Abgabe regelmäßig zu besuchen nachvollziehbar ist, so ist doch auch verständlich, dass Ihnen die regelmäßigen und zahlreichen Besuche zu viel werden. Um zu prüfen, ob das vertraglich vereinbarte Besuchsrecht überhaupt wirksam ist, müsste der Vertrag vorliegen, da es auf die konkrete Formulierung ankommt. Ein zeitlich unbegrenztes Besuchsrecht dürfte aber unwirksam sein. Versuchen Sie mit der Vorbesitzerin entweder eine Lösung zu finden, mit der Sie -auf lange Sicht- einverstanden sind (z.B. ihr einmal im Jahr Fotos der Katze zu schicken, o.ä.) oder überlegen, ihr die Katze wahrscheinlich schweren Herzens tatsächlich zurückzugeben, wenn die Vorbesitzerin auf lebenslange Besuche bei Ihnen bestehen sollte.