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Kauf & Schutzvertrag

von Daniela F.

Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe Ende April einen Hund in Höhe von 700€ bezahlt (Welpe Englische Bulldogge war 4,5 Monate alt ) er hatte keine Welpen Schutz Impfung!!. Wir haben ihm die Impfung machen lassen, einen EU Pass - eine Wurmkur & eine 6fach Impfung Anfang Juni machen lassen inkl Tollwut. Tierarzt Kosten ohne Ende. Ich habe bar bezahlt, steht auch im Kaufvertrag. Nun bin ich am 22.06.25 ins Krankenhaus gekommen wegen Luftnot und es kam raus wegen Hundehaar Allergie. Jetzt wollten wir schauen damit dies nicht schlimmer wird, wegen einer netten Familie. Jetzt sagt der Verkäufer (Vorbesitzer). Der Hund soll da wieder hin ohne Rückzahlung' ohne Hundeschutzgebühr. Ich solle ihm aber die Papiere geben (ich würde keinen Cent zurück bekommen). Der Kaufvertrag weißt was von 3 Monate Rückgabe  ist etwas komisch für mich , für ein Haustür Kauf ' dieser hat in deren Hof stattgefunden, wo viele andere Welpen waren , zu verkaufen. (diese sind selbst Züchter) Wo ist mein Recht ? Was kann ich tun. Diese Personen verbieten uns eine neue Familie zu suchen !! Wie gesagt wir haben den Hund seit Ende April.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben, da sich hieraus Ihre Rechte ergeben können, z.B. wenn der Hund im Kaufvertrag als geimpft und mit EU-Heimtierausweis verkauft wurde und Sie nachträglich erfahren haben, dass diese Impfungen nicht gemacht wurden oder der Verkäufer Ihnen keinen EU-Heimtierausweis übergeben hat.
 
Hinsichtlich der unentgeltlichen Rückgabeverpflichtung und insbesondere bezüglich der dreimonatigen Frist müsste der Kaufvertag vorliegen, um zu prüfen, was genau innerhalb dieser drei Monate vertraglich geregelt wurde und ob diese Regelung wirksam ist. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Kaufvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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