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Tierartzt klärt nicht über anfallende Kosten von 705 auf. Behandlung stand in keinem Verhältnis

von Bianka N.

Wir wurden zur weiteren Abklärung und Behandlung von unserer TA zu einem Kleintierspezialisten für Zähne vermittelt. Denn es war ein Zufallsbefund. Wir wurden dort in kleinster Weise über anfallende Kosten aufgeklärt. Nicht gefragt, ob wir unter diesen Umständen die Behandlung durchführen wollen. Er redete immer wieder abwertend „vom heruntergekommenen Meerli“ Ich sagte, er ist 7 Jahre und hat Probleme mit Fressen. Daher Gewicht verloren. Aber ist noch agil und lebensfroh und ich füttere ihn. Wir haben mehrfach gefragt, wie er es einschätzt, ob die OP in seinem Alter noch sinnvoll ist. Er sagte, dass kann er so nicht sagen. Muss nochmal röntgen, da Röntgenbild von unserer TA nicht aussagekräftig sei und dann noch mit dem Teleskop ins Maul schauen. Er holte uns sagte: Zähne sind gut zu machen. Ob er es schafft weiß er nicht. Aber denkt Ja. Obwohl Albie ja sehr heruntergekommen ist. (600gr war schon immer sehr klein) Wir haben nochmals gefragt, wie er es einschätzt, ob die OP in seinem Alter noch sinnvoll ist. Er ist schon 7. Ich kann ihn auch weiter aufpebbeln so lange es geht. Auch ohne Eingriff. Dazu kann er nichts sagen. Dann sagte er: Zähne sind gut abzuschleifen. Dann der Schock, das entsetzen: 705 €. Damit hab ich niemals gerechnet. Ich wehrte mich. Sagte das geht doch nicht. Sie müssen doch die Besitzer vorher informieren, wenn so hohe Kosten kommen. Und ich noch gefragt habe ob es sinnvoll ist. Und wiso er das ganze Meerli geröntgt hat wenn nur zähne abgeschliffen werden sollen. er: Ist üblich Daraufhin sagte er: Er ist davon ausgegangen, dass Frau B. uns über die Kosten informiert hat. Er ist üblich, dass die überweisende Ärztin über die zu erwartenden Kosten aufklärt. Die Sprechstundenhilfe hingegen sagte uns vorher, dass er es sonst eigentlich immer sagt, wie hoch die zu erwartenden Kosten ungefähr sein werden. Sie meinte dann, dass er es dann wohl versäumt hat. Sowas habe ich noch nie erlebt. Wurde immer aufgeklärt und nochmals nachgefragt. Ob für den Preis ein Eingriff stattfinden soll. Es steht in keinem Verhältnis zum Tier, seinem Alter und der noch zu erwartenden Lebenszeit. Für mich ist es eine extreme finanzielle Belastung. Was kann ich tun? Er hat doch die Pflicht mich zu infomieren was auf mich zukommt. Woher soll meine Behandelnte TA das wissen was er alles macht und das ihr Röngenbild angeblich zu schlecht ist. habe ich anspruch Geld rückerstattet zu bekommen? Vielen Dank 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass Sie über den hohen Rechnungsbetrag geschockt sind, kann ich gut nachvollziehen. Allein durch die Erhöhung der Beträge zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind die Kosten generell und teils enorm gestiegen.
 
In Ihrem Fall müsste die Rechnung vorliegen und unter verschiedenen Aspekten geprüft werden. So sind die angegebenen Posten und Gebührenbeträge mit dem Verzeichnis zur Gebührenordnung für Tierärzte zu vergleichen. Neben der rein rechnerischen Prüfung, ist auch zu prüfen, ob z.B. eine medizinische Notwendigkeit zusätzlicher Röntgenbilder bzw. Röntgenbilder des gesamten Tieres bestand und ob eine ausreichende Aufklärung über die Kosten stattgefunden hat, etc. Diese Fragen müssen im Streitfall durch einen Sachverständigen beantwortet werden.  
 
Zwar muss kein Tierarzt einen verbindlichen „Kostenvorschlag“ abgeben, aber er muss auf Nachfrage unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit so aufklären, dass „der Tierhalter die Behandlungskosten gegen den Wert des Tieres abwägen kann“. 

Hier ist daher wichtig zu wissen, was genau war denn zwischen Ihnen und dem Tierarzt besprochen bzw. wonach wurde konkret gefragt? Mussten Sie etwas unterschreiben und wenn ja, haben Sie eine Kopie erhalten? 

Im Rahmen der Frage nach der ausreichenden Aufklärung kommt in der Praxis oft das Problem oft hinzu, dass leider in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das Gespräch zwischen Tierhalter und Tierarzt ist, der Tierhalter allein in der Praxis ist und meist eine Einwilligung in die Behandlung gegeben wurde, aber aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht alles eindeutig besprochen wurde. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Laien unverständlichen Art und Weise. Zudem ist ein Tierhalter, gerade wenn es sich um Notlagen handelt oder Operationen, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist. Da sich aus Ihrer Schilderung ergibt, dass Sie nicht allein waren, sondern in Begleitung, scheint ein Zeuge oder eine Zeugin zur Verfügung zu stehen, was ein Vorteil sein könnte.
 
Fragen Sie zum Beispiel die überweisende Tierärztin, ob sie die Rechnung nachvollziehen kann oder etwas fraglich sein könnte. Versuchen Sie dann, wenn möglich einen Gesprächstermin mit dem Tierarzt zu machen zu dem Sie einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen und lassen sich in Ruhe den Eingriff und die Rechnung nochmals erklären. Hat alles keinen Erfolg könnten Sie sich an die Tierärztekammer Ihres Bundeslandes wenden, die zwar die Rechnung nicht korrigieren aber zwischen Ihnen und dem Tierarzt vermitteln könnte.
 

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