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Vorbesitzer will Hund

von Bettina S.

Hallo, ich habe im Januar einen Hund übernommen. Die Dame wollte 500 Euro. Da sie mir schonmal einen Hund aus dem Ausland gegeben hat der krank war und dieser es gut bei uns hatte, hat sie sich gedacht, der neue Hund kann es ebenfalls gut haben. Es ist wie damals abgelaufen, Hund zwischen Tür und Angel übergeben. Mit sämtlichen Sachen und Unterlagen, sprich Bericht wurmkur, Impfpass. Vertrag wollte man uns zukommen lassen. Ist nie passiert. Als ich die Unterlagen durchgeschaut habe, war etwas vom Veterinäramt dabei und die Hunde (hat sich dann raus gestellt) wurden illegal nach Deutschland gebracht und Veterinäramt hat sie dann in Quarantäne gehabt. Als ich sie darauf ansprach kam es zum Streit und sie wollte die Hund sofort zurück. Sie hat sich nie blicken lassen. Wir stellten fest, dass der Chip nicht mit der Chipnummer auf den Papieren übereinstimmte. Nun heute, fast 8 Monate später stand sie vor der Tür und wollte den Hund. Habe die Polizei gerufen und die haben die Dame weggeschickt, sie sollte das über einen Anwalt klären. Also wir haben sämtliche Sachen erhalten, es gibt keinen Kaufvertrag. Chipnummer stimmen nicht überein. Kann sie nach fast 8 Monaten den Hund zurück verlangen? Vielen Dank für die Antwort

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es war gut, dass Sie sich nicht haben zur Übergabe überrumpeln bzw. nötigen lassen und die Dame angewiesen haben, sich schriftlich bzw. über einen Anwalt an Sie zu wenden. Da Sie sogar die Polizei hinzugerufen haben, scheint das Gespräch nicht friedlich abgelaufen zu sein.
 
Die äußern Umstände sprechen zwar für einen Kaufvertrag da Sie den Hund und dessen Unterlagen gegen Zahlung von 500,00 € übergeben bekommen haben. Um dies jedoch für Ihren Sachverhalt konkret beurteilen zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein, z.B. ob und mit wem Sie den Vertrag geschlossen haben (der Dame oder einem Tierschutzverein, da Sie schreiben, dass der Hund aus dem Ausland kam) und die Korrespondenz zwischen Ihnen und der Dame, sei es per E-Mail, WhatsApp etc. müsste eingesehen werden. Sichern Sie vorsorgliche alle Nachrichten. Sollte die Dame weiterhin selbst oder über einen Anwalt die Herausgabe fordern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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