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Vernachlässigte Katzen

von Marita R.

Liebes TASSO Team, Vielleicht können Sie mir helfen. In der Nachbatschsft gibt es eine Halterin von 2 Katzen. Sie kümmert sich nicht, kaum Futter und Wasser. Die Katzen dürfen auch nicht in die Wohnung und wenn dann durch ein gekipptes Fenster. Die Katzen sind sehr dünn und den ganzen Tag am Miauen. Mit der Halteerin habe ich schon geredet. Sie meinte, das sind ihre Katzen und mit denen kann sie machen was sie will. Tierschutzverein und Veterinäramt können wohl auch nichts machen. Was können wir tun? Ein Tierheim nimmt sie auch nur mit Einwilligung der Halterin auf. Haben Sie einen Rat? Mit freundlichen Grüßen M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn es sich bei den beiden Katzen um das Eigentum der Dame handelt, so muss sie die Katzen artgerecht halten und das Tierschutzgesetz beachten.
 
Zuständig für die Kontrolle und Prüfung, ob Tierhalter ihre Tiere artgerecht halten, ist das örtlich zuständig Veterinäramt, das mittels geeigneter Maßnahmen auf mögliche Verstöße reagieren kann. Da Sie sie diese Behörde und auch den örtlichen Tierschutz schon informiert haben, kann ich Ihnen leider keinen weitere Anlaufstelle nennen.
 

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