zurück zur Übersicht Beschlagnahmung 19.07.2025 von Juliane S. Besitzer kam ins KH, Hund wurde durch Polizei in Verwahrung genommen. Hund war in schlechtem Zustand, Wohnung voll Urin/ kot. Hund kam auf interne PS des THs. Nach drei Monaten ohne Kontakt, verlangt Besitzer Herausgabe. Er sitzt nach Schlaganfall im Rollstuhl und angeblich geht privater Pfleger mit Hund raus, der telefonisch erreichbar wäre. Hund ist nicht sozialisiert und hat in der Prägung scheinbar nicht viel kennen gelernt. Letzten 6-9 Monate keine Pflege mehr. Muss Hund zurück? Wenn vet.-Amt Mindestanforderungen erfüllt sieht? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge und den Wunsch den Hund nicht zurückgeben zu müssen. Ihre Frage ist recht kurz, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Da die Polizei den Hund zu seiner Sicherheit in Verwahrung genommen hat und aufgrund des geschilderten Zustands der Wohnung und des Hundes gehe ich davon aus, dass das Veterinäramt eingeschaltet wurde. Diese Behörde hat wahrscheinlich mit dem Tierheim und dem Hundehalter Kontakt aufgenommen und die Umstände geprüft. Ich nehme an, dass es einen schriftlichen Bescheid oder eine Ordnungsverfügung mit Auflagen gibt und auch angedrohte Sanktionen, wenn er denen nicht nachkommt. Weil Sie nach der Herausgabepflicht fragen, scheint ihm das Eigentum an dem Hund nicht entzogen worden zu sein. Anhand der Einzelheiten könnte jedoch geprüft werden, ob ein Zurückbehaltungsrecht an dem Hund geltend gemacht werden könnte bzw. ob in der Ordnungsverfügung schon enthalten ist, dass der Herr zunächst die entstandenen Kosten vollständig bezahlen muss, o.ä. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Gespräch die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge und den Wunsch den Hund nicht zurückgeben zu müssen. Ihre Frage ist recht kurz, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Da die Polizei den Hund zu seiner Sicherheit in Verwahrung genommen hat und aufgrund des geschilderten Zustands der Wohnung und des Hundes gehe ich davon aus, dass das Veterinäramt eingeschaltet wurde. Diese Behörde hat wahrscheinlich mit dem Tierheim und dem Hundehalter Kontakt aufgenommen und die Umstände geprüft. Ich nehme an, dass es einen schriftlichen Bescheid oder eine Ordnungsverfügung mit Auflagen gibt und auch angedrohte Sanktionen, wenn er denen nicht nachkommt. Weil Sie nach der Herausgabepflicht fragen, scheint ihm das Eigentum an dem Hund nicht entzogen worden zu sein. Anhand der Einzelheiten könnte jedoch geprüft werden, ob ein Zurückbehaltungsrecht an dem Hund geltend gemacht werden könnte bzw. ob in der Ordnungsverfügung schon enthalten ist, dass der Herr zunächst die entstandenen Kosten vollständig bezahlen muss, o.ä. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Gespräch die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.