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Regelung zu Hund

von Ramona K.

GutenTag, wir (mein Partner und ich) betreuen einen ausgebildeten Begleithund (Joker) seit 4 Jahren. Seine Besitzerin ist schwer krank, physisch wie psychisch und kann ihrer Verantwortung als Halterin seit wir sie kennen 4,5 Jahre nicht nachkommen. Seit 4 Jahren gehen wir mit dem Hund zum Tierarzt, zum Hundefriseur. Sie überweist uns 25€ seit Oktober 2024, da sie das unbedingt möchte und wir alle Rechnungen in den letzten Jahren begleichen haben was den Hund angeht. Der Hund besucht sie regelmäßig, wir bringen ihn vorbei und holen ihn ab. Zwischen 5-24 Stunden, länger geht es nicht, da sie nicht so mobil ist. Und unser Hund Joker will auch gar nicht mehr gerne zu ihr. Die Wohnung ist stark verwahrlost und es wird geraucht. Im Oktober 2024, hat sie mir und meinem Partner den Hund unter Tränen übergeben und gesagt, sie übergibt ihn uns offiziell, da sie sich nicht mehr um ihn kümmern könne. Einen Übergabevertrag wollte sie bisher nicht unterschreiben. Und wir sind so verbleiben, dass wir ihn ihr einmal die Woche zu Besuch vorbei bringen. Aktuell geht es ihr psychisch sehr schlecht (Suizid in der Familie), ihre körperliche Verfassung hat sich laut ihren Angaben etwas gebessert. Am Samstag haben wir den Hund hingebracht und jetzt will sie ihn nicht mehr zurück geben und ihn eine Woche behalten, da sie angibt das zu brauchen und sie ja nichts unterschrieben habe bisher. Wie ist das rechtlich, wenn wir schon so lange für ihn sorgen und er schon so lange bei uns wohnt? Sie zeigte sich immer abprachefähig und wir haben immer eine Lösung gefunden. Der Hund soll nicht eine Woche leiden und nicht ausreichend rauskommen. Ich freue mich über eine Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier geht es um die entscheidende Frage, wer Eigentümer des Hundes ist. Da diese Prüfung kompliziert ist und von den Einzelheiten abhängt ist hier nur eine allgemeine Antwort möglich.
 
Ursprünglich scheint die Dame unproblematisch Eigentümerin des Hundes gewesen zu sein und Sie und Ihr Partner haben ihn vor vier Jahren zur Betreuung übernommen, wie eine (Dauer-)Pflegestelle.
Zu prüfen ist, was die Vereinbarung im Oktober 2024 rechtlich darstellt. Leider ergibt sich dies aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig, da sie Ihnen beiden einerseits den Hund offiziell übergeben hat, weil sie sich nicht mehr kümmern könne (was für einen Eigentumsübergang spräche) anderseits aber gerade keinen Übergabevertrag unterschreiben will und Ihnen seitdem monatlich 25,00 € überweist. Ich nehme an, dass es zwischen Ihnen ausführliche Korrespondenz z.B. über WhatsApp gibt, diese müsste eingesehen werden, ob sich hieraus z.B. bereits ein Eigentumsübergang an Sie ergibt und Sie bestimmen können ob und wie lange sie ihr den Hund zu Besuch überlassen möchten.
Sollte es zukünftig weitere Probleme bei der Rückgabe des Hundes geben, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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