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Fundkatze/Besitzer will Tierarztrechnung nicht bezahlen

von Sarah D.

Sehr geehrte Frau Fries, vor fünf Wochen ist eine sehr magere Katze auf unserer Terasse aufgetaucht welche miauend auf sich aufmerksam machte und nicht mehr verschwand, obwohl wir sie zuerst nicht fütterten. Da sie nicht wegging fütterten wir sie schließlich, schossen Fotos gingen damit durch die Nachbarschaft. Nur ein Nachbar erkannte sie und meinte, das er sie auch schon aufgrund ihres mageren Zustandes gefüttert hätte und auf allen Foren nach einer Suchmeldung geschaut hätte ohne Ergebnis. Ein Nachbbar lieh uns einen Chipausleser, dieser konnte aber keinen Chip finden. Wir riefen im Tierheim an, schilderten den Fall und meldeten sie mit Bildern als Fundtier. Wir boten an Sie in Obhut zu nehmen und das Tierheim zeigte sich dankbar. Wir meldeten das Tier auch mit Bildern bei einem Nachbarschaftsforum. Wir ließen die Katze beim Tierarzt untersuchen, es war weder gechippt noch tätowiert. Sie hatte Flöhe und war mit 2,7kg unterernährt. Da in Düsseldorf Kastrations-und Kennzeichnungspflicht besteht, und die Katze nun Freigang gewöhnt war, ließen wir sie chippen und kastrieren und registrieren. Dies gaben wir auch im Nachbbarschaftsforum bekannt. Die Katze hat sich bei uns sehr gut eingelebt, hat Freigang in unseren Garten was die sehr genießt und versteht sich gut mit den Nachbarskatzen. Nach nun 5 Wochen meldet sich eine Dame, die ihre Katze zu erkennen glaubt und diese zurück will. Sie gab an, diese seit Anfang Mai zu vermissen. Die Katze sei eine Wohnungskatze gewesen und vom Balkon der Mietwohnung gesprungen. Sie habe sie leider nicht gekennzeichnet und nicht kastriert, da sie der Katze das nicht antun wollte und ihr ermöglichen wollte, auch Nachwuchs zu bekommen. Die Dame hat bis heute nicht im Tierheim angerufen und nach dem Tier gefragt (ich habe dies unter Angabe ihres Namens erfragt) und auch nicht durch Aushang o.ä. gesucht (Sie wohnt nur ein paar Strassen entfernt, so das wir dies gesehen hätten). Sie gab uns zu vertstehen, dass sie die Kosten für den Tierarzt nicht tragen könne, und ja auch keine Kastration wollte. Das Tierheim sagte uns auf Anfrage, dass sie die Kosten übernehmen müsse, da auch das Tierheim, hätten wir sie dort gelassen, die Kastration und das Chippen vorgenommen hätte und ihr die Kosten, auch für die Verpflegung, in Rechnung gestellt hätte. Ich habe ihr das zu verstehen gegeben und auch erklärt, dass die Katze nun schon seit dem Entlaufen Freigang gewöhnt sei und eine reine Wohnungshaltung nun schwierig würde. Wie gehen wir nun vor, sollte die Dame weiterhin darauf bestehen ihre Katze zurückhaben zu wollen? Hat sie eine Nachweispflicht, dass es ihre Katze ist? Was machen wir, falls sie die Kosten für die Rechnungen nicht übernehmen will? Wir bedanken uns im Voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn die Dame einen Herausgabeanspruch geltend macht und behauptet, dass es ihre Katze ist, muss sie dies auch beweisen können, z.B. durch Fotos, Tierarztrechnungen, bisherige Versuche, die Katze zu finden, usw. Da Sie die Katze „nur“ im Tierheim als Fundtier gemeldet haben, wäre es wichtig zu wissen, ob es sich um ein städtisches Tierheim handelt und die Meldung als ordnungsgemäße Fundmeldung im Sinne des BGB gilt. Damit hätten Sie nicht nur einen Anspruch auf Finderlohn, sondern auch auf Ersatz der notwendigen Futter- und Tierarztkosten. Hinsichtlich der Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht gilt diese laut der Katzenschutzverordnung der Stadt Düsseldorf zwar nur für Freigänger und nicht für reine Wohnungskatzen. Allerdings regelt § 5 der Verordnung, wie mit freilaufenden aufgegriffenen Katzen zu verfahren ist. Danach kann die Kreisordnungsbehörde unter anderem Dritte mit der Kennzeichnung und Registrierung beauftragen. Der Halter bzw. der Eigentümer hat dies zu dulden.
 
Sollte die Dame weiterhin die Herausgabe der Katze fordern ohne einen Nachweis zu erbringen und/oder ohne die entstandenen Kosten zu ersetzen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort um das sinnvolle weitere Vorgehen bzw. ein möglicherweise bestehendes Zurückbehaltungsrecht prüfen zu lassen.
 

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