zurück zur Übersicht

Decktaxe und Deckrecht

von Sandra S.

Sehr geehrte Frau Fries! Ich habe vor zwei Jahren einen Hund einer hier in Europa sehr seltenen und noch nicht anrtkannten Rasse erworben. Mit der Züchterin bin ich seit Jahren bekannt und habe ganz bewusst im Kaufvertrag das Deckrecht an sie abgegeben. Bei so wenig Exemplaren einer Rasse ist es für mich absolut in Ordnung gewesen, die Zuchtplanung ihr zu äberlassen und auch meinen Rüden der Zucht zur Verfügung zu stellen. Wir haben allerdings eine Decktaxe von Betrag X im Vertrag vereinbart. Jetzt, zwei Jahre später, nachdem mein Rüde alle gesundheitlichen Untersuchungen (Röntgen, Gentests ...) positiv bestanden hat, hat er zum ersten Mal gedeckt ... eine Hündin der Züchterin. Leider gibt es jetzt etwas Ärger, da die Züchterin keine Decktaxe bezahlen möchte, da sie ja die Deckrechte hätte ... für ihre eigenen Hündinnen würde das nicht gelten. Das ganze ist jetzt passiert und lässt sich nicht mehr ändern. Ich möchte mich aber absichern, bevor so etwas noch einmal vorkommt. Stimmt es, dass sie, wenn sie die Deckrechte behält, keine Decktaxe bezahlen muss? Es ist nichts dergleichen im Kaufvertrag erwähnt. Ich bin die alleinige Besitzerin des Rüden, es ist kein Co-Owner Vertrag und uch habe damals den vollen Welpenpreis bezahlt. Die im Vertrag angegebene Decktaxe entspricht auch etwa dem Welpenpreis. Sie kann meinen Rüden nächstes Jahr wieder für eine ihrer Hündinnen einsetzten, wogegen ich schlecht "nein" sagen kann. Aber muss er das tatsächlich kostenlos tun? Eigene Hündinnen darf ich mir ja laut Vertrag gar nicht für ihn aussuchen, wenn die Züchterin das Deckrecht hat ... Vielen Dank für Ihre Antwort

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich gilt, dass beide Parteien den miteinander geschlossen Vertrag einzuhalten haben. Wenn der Vertrag und der Passus über die Decktaxe in Höhe von x €, der wahrscheinlich von der Züchterin aufgesetzt wurde, ausnahmslos formuliert ist, könnten Sie einen Zahlungsanspruch gegen die Züchterin haben. Konkret beurteilen lässt sich dies jedoch nur wenn der gesamte Vertragstext eingesehen und im Zusammenhang geprüft werden kann. Neben dem Vertragstext ist auch wichtig zu wissen, ob es zusätzliche Vereinbarungen gab, da individuelle Vertragsabreden immer Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Da Sie jedoch von der Ausnahme für die Züchterin überrascht scheinen, nehme ich an, dass es entweder keine zusätzliche Absprache gab oder es ein Missverständnis zwischen Ihnen beiden gibt, das erst jetzt aufgefallen ist. Auch dies müsste anhand der Einzelheiten bzw. der Korrespondenz zwischen Ihnen beiden geprüft werden. Wichtige Punkte für die Prüfung und die rechtliche Beurteilung ist, dass Sie den vollen Welpenpreis bezahlt haben und gerade keinen Co-Owner-Vertrag geschlossen sondern Alleineigentum erworben zu haben scheinen. Anderseits ist auch wichtig zu wissen, ob Sie oder die Züchterin die bisherigen Gesundheitsprüfungen bezahlt haben.
 
Es ist gut, dass Sie sich informieren wollen bevor der zweite Deckeinsatz ansteht und auch bevor es möglicherweise zu einem (Rechts-)Streit zwischen Ihnen und der Züchterin kommt. Wenden Sie sich am besten mit allen Unterlagen und Chatverläufen etc. an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung