zurück zur Übersicht Hund wurde getreten 28.07.2025 von Jennifer S. Hallo, Der Chihuahua von meiner Mutter (2,5kg) ist heute auf einen Hund ca 7kg zugerannt und wollte ihn evtl. zwicken. Was er aber dann nicht tat. Er ist nur um ihn rumgerannt und hat gebellt. Der Mann hat erst blöd geschaut und den Chihuahua dann so getreten das er durch die Luft geflogen ist. Ich weiß das es nicht richtig war das unser Hund hingerannt ist und gestänkert hat, aber das rechtfertigt noch lange keinen Tritt. Ich bin ihm nachgelaufen und weiß wo er wohnt. Kann ich da irgendwas machen? Der Herr hatte auch keinerlei Einsicht und zuckte mit den Schultern als ich meinte das er Schuld ist wenn der Hund innere Blutungen bekommt. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe der Hund Ihrer Mutter ist unverletzt geblieben und hat sich von dem Tritt erholt. Sollte er tatsächlich verletzt und tierärztlich behandelt worden sein, ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihre Mutter einen Schadensersatzanspruch haben könnte. Anhand der Einzelheiten und vorliegenden Unterlagen müsste unter anderem geprüft werden, ob und in welcher Höhe das Verhalten des Hundes Ihrer Mutter als sogenannte Tiergefahr angerechnet werden müsste. Hierzu wäre wichtig zu wissen, ob sich die Hunde schon mehrfach begegnet sind, ob dort Leinenzwang herrscht usw. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe der Hund Ihrer Mutter ist unverletzt geblieben und hat sich von dem Tritt erholt. Sollte er tatsächlich verletzt und tierärztlich behandelt worden sein, ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihre Mutter einen Schadensersatzanspruch haben könnte. Anhand der Einzelheiten und vorliegenden Unterlagen müsste unter anderem geprüft werden, ob und in welcher Höhe das Verhalten des Hundes Ihrer Mutter als sogenannte Tiergefahr angerechnet werden müsste. Hierzu wäre wichtig zu wissen, ob sich die Hunde schon mehrfach begegnet sind, ob dort Leinenzwang herrscht usw. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.